Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.73
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- 801 -
Beispiel vollkommen gesetzeswidrig - hier
haben sich Eltern bei mir beschwert - in
einem Halbtagskindergarten am Nachmittag den Vorschulunterricht abgehalten. Ich
bin dieser Sache nachgegangen, da ein
Vorschulunterricht natürlich am Vormittag
stattzufinden hat. Wenn man zum Beispiel
sein Kind am Nachmittag nicht mehr in
den Kindergarten schicken will, kann zu
diesem Zeitpunkt auch der Vorschulunterricht nicht stattfinden.
Der Hintergrund war, dass die Zahlen
dadurch etwas gestiegen sind. Seitdem
der Vorschulunterricht weggefallen ist, ist
der Betrieb am Nachmittag in diesem
Halbtagskindergarten sehr stark zurückgegangen. Die Folge war, dass die
Mitarbeiterin an diesem Nachmittag in
einem anderen Kindergarten eingesetzt
werden musste. Es ist verständlich, dass
das für die Mitarbeiterin nicht so angenehm war.
Wir haben schon darauf zu achten, dass
das ganze System auch funktioniert. Wir
bieten unseren MitarbeiterInnen in dieser
großen Einrichtung ein sehr gutes Umfeld,
aber wir müssen auch eine gewisse
Effizienz nutzen. Es kann nicht das
System einer Stadt sein, wenn man sagt,
dass man für zwei oder drei Kinder am
Nachmittag eine Kraft im Einsatz hat.
Diese Randwünsche werden wir nicht alle
erfüllen können.
Es kann auch passieren, dass man den
Eltern nachlaufen muss, damit sie diese
€ 3,-- oder € 5,-- bezahlen. Dafür muss
vom zuständigen Amt ein Beleg ausgestellt und für die Bezahlung ein Zahlschein
vorbereitet werden.
Im Sinne einer Abwicklung dieses großen
Systems, wo man 97 % der Bedürfnisse
abdeckt, bitte ich diese Wünsche als
Einzelwünsche stehen zu lassen. (Beifall)
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: GRin
Dr.in Waibel hat gesagt, dass wir in der
letzten Sitzung des Ausschusses für
Bildung, Gesellschaft, Kinder- und
Jugendbetreuung, über den Gratiskindergarten und über jene Einzelfälle, die sich
gegenüber vorher verschlechterten,
bereits diskutiert haben. Wir haben
StR Kaufmann und das zuständige Amt
gebeten, dass wir eine Aufstellung
GR-Sitzung 10.12.2009
erhalten und dazu würde, meiner Meinung
nach, diese Frage sehr gut passen.
Für mich geht es um drei Dinge. Das erste
ist, dass es für eine Gruppe von Kindern
aus pädagogischer Sicht sehr schlecht ist,
wenn sie flexibel und tageweise wechselnd zusammengestellt werden. Wenn
die Kinder nur ein- oder zweimal am
Nachmittag im Monat den Kindergarten
besuchen, ist das für die Kinder bzw. für
die Gruppe eine sehr schwierige Situation.
Das zweite ist, dass der Personaleinsatz
geplant werden muss. Wir wollen alle noch
in Richtung bessere Öffnungszeiten
"ganzjährig" gehen. Deshalb muss die
Stadt Innsbruck schauen, wie sie mit
einem gut geplanten Personaleinsatz
diesen Wünschen und Anforderungen
gerecht wird. Wenn zum Beispiel nur zwei
Kinder am Nachmittag zu betreuen sind,
ist das schon eine hohe Ressource, die in
Einsatz gebracht wird.
Das dritte ist - wie es GRin Dr.in KrammerStark geschildert hat -, wenn man bisher
nur einmal im Monat die Kinderbetreuung
in Anspruch nehmen wollte, hat man
€ 7,70 bezahlt und jetzt muss man den
Ganztagessatz bezahlen. Man muss hier
also mehrere Dimensionen beachten. Ich
kann jetzt nicht sagen, dass das eine gut
und das andere schlecht wäre, denn ich
kann allem etwas abgewinnen.
Von unserem Verein werden in Tirol zirka
300 Kinder betreut und hier gibt es
Bedienstete, die zum Beispiel in irgendeiner Lebensmittelkette arbeiten. Diese
haben vierzehntägig wechselnde Dienstpläne und dementsprechend buchen sie
bei den Tagesmüttern die Zeiten. Es ist
nicht so, dass man einen Tag vorher oder
in der Früh - außer es handelt sich um
eine Ausnahmesituation - sagen kann,
dass man zu diesem oder jenen Zeitpunkt
das Kind in den Kindergarten bringt.
Es muss eine gewisse Planung geben,
denn das ist für die pädagogische
Betreuung der Kinder sehr wichtig. Ich
könnte mir vorstellen, dass man einen
Monat im Vorhinein oder ein gewisses
Kontingent plant. Dieses tägliche "Ja" oder
"Nein" ist nicht richtig. Ich bin dafür, dass
dieses Thema im Stadtsenat beraten wird.
Außerdem sollte das, was im Ausschuss
für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und