Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_11-Dezember.pdf
- S.101
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33.5
Gedenkjahr 1809 - 2009, Motto
"Geschichte trifft Zukunft", 200Jahr-Feier zum Gedenken an die
Erhebung Tirols im Jahre 1809,
Kosten für die provisorische Adaptierung der Baustelle in der
Maria-Theresien-Straße für die
Nutzung während des Landesfestumzuges am 20.9.2009 (StRin
Mag.a Schwarzl)
StRin Dr.in Pokorny-Reitter teilt zur
Anfrage von StRin Mag.a Schwarzl und
Mitunterzeichner Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Kosten für die provisorische Adaptierung der Baustelle MariaTheresien-Straße für den Landesfestumzug 2009 durch die ARGE MTS betrugen
nach Korrektur und Überprüfung der
Rechnung € 45.824,24 (gefordert
€ 64.111,46). Das wurde von der Mag.Abt. III, Tiefbau, einige Male überprüft.
Zu Frage 2.: Entsprechend Beschluss des
Stadtsenates vom 19.8.2009 wurden die
Kosten über das Baukonto Maria-Theresien-Straße abgerechnet. Eine Refundierung oder Beteiligung durch das Land Tirol
war nach diesem Beschluss des Stadtsenates nicht vorgesehen.
33.6
Stadtgemeinde Innsbruck und
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG),
Mietvertrag betreffend BergiselStadion, Snowboard-Contest
"Air & Style Quarterpipe Innsbruck" am 2.2.2008 im BergiselStadion, Erlösbeteiligung (StRin
Mag.a Schwarzl)
StR Kaufmannteilt zur Anfrage von StRin
Mag.a Schwarzl und Mitunterzeichner
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Nein, entgegen der Mitteilung
von Mag. Wörndle (E-Mail vom 23.7.2009)
hat es die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
verabsäumt, die Verpflichtung zur Erlösbeteiligung an den Eintrittsgeldern an den
Veranstalter Air & Style für die Veranstaltung im Feber 2008 zu überbinden.
Zu Frage 2.: Die Buchhaltung der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG)
hat mit Air & Style direkt Kontakt aufgenommen und dabei in Erfahrung gebracht,
dass in der Vereinbarung BBG/Air & Style
GR-Sitzung 10.12.2009
für das Jahr 2008 keine Verpflichtung
enthalten ist, von den Eintrittsgeldern 5 %
an die Stadt Innsbruck abzuliefern.
Seitens der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) wurde die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) mit
Schreiben vom 26.6.2009 aufgefordert,
sämtliche in den Jahren 2006 bis 2008
erfolgten Veranstaltungen zu melden und
für entsprechende Abrechnungen zur
Ermittlung der Umsatzanteile Sorge zu
tragen.
Mit E-Mail vom 8.7.2009 teilte
Mag. Wörndle der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) mit, dass die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) keine
Mitteilungsverpflichtung an die Stadt
Innsbruck habe, welche umsatzrelevanten
Fakten beim jeweiligen Veranstalter
gegeben seien.
Mag. Wörndle verkennt aber den Umstand, dass er es für die Air & Style
Veranstaltung 2008 verabsäumt hat, den
Veranstalter auf die entsprechende
Verpflichtung hinzuweisen, damit die
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) tätig werden kann. Vertragliche
Konsequenzen sind für einen derartigen
Fall nicht vorgesehen.
Zu Frage 3.: Siehe Antwort zu Punkt 2.
Zu Frage 4.: Die Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) vertritt eine gegenteilige Ansicht zur
Frage der verpflichtenden Informationsweitergabe an den Veranstalter als die
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) und auch die Stadt Innsbruck.
Durch die vor kurzem erfolgte Änderung
des Geschäftsbesorgungsvertrages fällt
eine rechtliche Auseinandersetzung
(allenfalls mit einer gerichtlichen Geltendmachung) in die Zuständigkeit der Mag.Abt. IV, Referat Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung. Die Angelegenheit ist
jedenfalls im Laufen.
Zu Frage 5.: Die Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) kann die Eintrittserlöse von Air &
Style nicht bekannt geben. Air & Style
hatte, da über die Erlösbeteiligung nicht
informiert, keine Veranlassung zur
Meldung.