Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf
- S.74
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Ist es richtig, dass Wendeschleifen auf
Grund des hohen Schienenverschleißes nicht mehr befahren werden, so
etwa im Rahmen der Linie "6"?
Ist es richtig, dass die Verlängerung
der Linie "3" in Amras vor allem darauf
zurückzuführen ist, dass die Nutzung
der alten Wendeschleife mit den neuen
Bahngarnituren die Verschließkosten
an Bahn und Schiene merklich in die
Höhe steigen ließen?
Ist es richtig, dass an der Wendeschleife am Bergisel in einem Zeitraum von
maximal fünf Jahren die kompletten
Gleisanlagen einschließlich des Unterbaus auf einer Tiefe von fast einem
Meter zwei Mal ausgetauscht werden
mussten?
Ist es richtig, dass in der Amraser Straße auf Grund des hohen Verschleißes
auf einer Länge von mehreren hundert
Metern die kompletten Gleisanlagen
und der Unterbau erneuert werden
mussten, obwohl Sanierungsarbeiten
erst wenige Jahre zuvor erfolgt waren?
Ist es richtig, dass es auf Grund der
starren Radsätze sowie durch den bedingt hohen Verschleiß an Schiene und
Rädern bereits mehrfach zu Entgleisungen der Stubaitalbahn gekommen
ist und auf dieser Strecke ebenfalls im
Untersuchungszeitraum bereits mehrfach die Geleise getauscht wurden?
Der Kommission ist zur Erfüllung ihres Auftrages uneingeschränkte Akteneinsicht in
die Projektunterlagen zu gewähren.
Der Prüfungskommission dürfen keine Personen angehören, die ein Beschäftigungsverhältnis zur Stadt Innsbruck oder einem
Unternehmen bzw. einer Körperschaft öffentlichen Rechts, die im Eigentum der
Stadt Innsbruck stehen oder an denen die
Stadt Innsbruck beteiligt ist, stehen oder
innerhalb der vergangenen zehn Jahre gestanden haben.
Die Frau Bürgermeisterin wird als Leiterin
der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, beauftragt, dem Gemeinderat
einen diesbezüglichen Vorschlag aus externen Personen, die über die für eine solche
Prüfung erforderlichen kaufmännischen und
GR-Sitzung 17.1.2013
technischen Kenntnisse verfügen, zu übermitteln.
Kunst, Haager, Deng, Sattlegger, Ebner und
Mag. Dr. Überbacher, alle e. h.
38.19 I-OEF 19/2013
Einrichtung einer Sperrmüllbörse
(GRin Keuschnigg)
GRin Keuschnigg: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter mögen beauftragt
werden, zu prüfen, wie die als Sperrmüll
abgegebenen, nicht mehr benötigten Möbel,
Hausrat, Haushaltgeräte usw. über eine
Sperrmüllbörse der unentgeltlichen Weiterverwendung interessierter Bürgerinnen und
Bürger zugeführt werden können.
Keuschnigg e. h.
Mit der Änderung des Bundesabfallwirtschaftsgesetzes aus dem Jahre 2002 wurde
aus der dreistufigen Hierarchie eine fünfstufige Hierarchie aufgebaut:
1.
Abfallvermeidung
2.
Vorbereitung zur Wiederverwendung
3.
Recycling
4.
Sonstige Verwendung, zum Beispiel
energetische Verwertung
5.
Beseitigung.
Auf Grund der Aufnahme des Punktes 2. ist
die Rückführung von Abfällen in den Warenverkehr (Re-Use) aus abfallrechtlicher
Sicht möglich.
Die Wiederverwendung zielt auf die Verlängerung der Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern ab. Gegenüber einem frühzeitigen
Austausch durch ein Neuprodukt bewirkt
dies Rohstoff- und Energieeinsparung, eine
Verringerung der Abfallmengen sowie eine
Kostenersparnis für die Kundinnen und
Kunden der Sperrmüllbörse.
Im Falle der Machbarkeit soll erhoben werden, welche Investitionen hiefür getätigt
werden müssen.