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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.239

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Ausschreibung Arbeitsstipendien
darstellende Kunst

1. Bezeichnung, Förderziel und Höhe

Die Stadt Innsbruck bietet aus aktuellem Anlass freischaffenden
Schauspielerinnen/Schauspielern mit Hauptwohnsitz in Innsbruck ab sofort die Möglichkeit,
sich für ein einmaliges Arbeitsstipendium in der Höhe von max. 1.000 Euro zu bewerben.
Die Stipendien sind nicht teilbar und werden als Einmalbetrag ausbezahlt.

2. Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind freischaffende Schauspielerinnen und Schauspieler die
den Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Innsbruck haben und
zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
als selbststä ndige Schauspielerinnen oder Schauspieler tätig sind ( keine fixe
Anstellung) und
über kein regelmäßiges Einkommen (Pacht-/Mieteinnahmen, Gehalt, Pension etc. )
über der Geringfügigkeitsgrenze verfügen.






3. Ausschreibung und Einreichung

Die Ausschreibung erfolgt über die Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at).
Die Einreichunterlagen sind von 4. Mai 2020, 8.00 Uhr bis 15. Mai 2020, 17.00 Uhr über das
„Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe" unter der Internetadresse https://kulturinnsbruck.vemap.com einzureichen. Die Einreichung muss in deutscher Sprache verfasst sein
und erfolgt ausschließlich über das „ Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe"
Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Namen und E-Mail-Adresse am „Portal
für Kunst- und Kulturwettbewerbe" nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden
Sie folgende Dokumente im PDF-Format hoch :

Meldezettel als Nachweis des Hauptwohnsitzes Innsbruck seit mindestens 1.3.2019
(Scan)

Bekanntgabe allfälliger Auszahlungen aus dem Corona Härtefall-Fonds, KünstlerSozialversicherungsfonds, Arbeitslosengeld, Kinderbeihilfe,....
Sind Sie Alleinerzieherin/ Alleinerzieher?

Personendaten des Bewerbers/der Bewerberin
Name, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankdaten