Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.26

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- 438 -

SenR Dr. Kunz hat durch einen Sachverständigen ein Gutachten erstellen
lassen, das dem Akt beiliegt. Er ist bei seiner Berufungsentscheidung zu
einer aus seiner Sicht juridisch fundierten Entscheidung gekommen.
Grundsätzlich sind wir als Stadt Innsbruck schon mehrmals
beim Land Tirol vorstellig geworden. Die Tatsache, dass der Stadtsenat der
Stadt Innsbruck, und in diesem Fall der Gemeinderat, auf Grund eines Devolutionsantrages als Berufungsbehörde tätig ist, kann sozusagen nicht der
Weisheit letzter Schluss sein, weil natürlich die Gefahr gegeben ist, dass
hier im Behördenverfahren dann "politische Entscheidungen, politische
Wertungen und subjektives Empfinden" mit einfließen.
Deshalb hat der Stadtsenat es auch immer so gehandhabt, dass
in diesen Entscheidungen in Berufungsverfahren den Vorschlägen der Behörde, sprich in diesem Fall dem Vorschlag des SenR Dr. Kunz, gefolgt
wurde. Man hat sich auf eine inhaltliche Diskussion im Wesentlichen nicht
eingelassen, sondern sich darauf beschränkt, diesen Vorschlag zur Kenntnis
zu nehmen, und abzusegnen. Ich halte diese Vorgangsweise generell für
absolut richtig, weil ansonsten wirklich der Stadtsenat in einem Behördenverfahren inhaltlich tätig werden müsste, und davor würde ich ganz ausdrücklich warnen.
Ich gebe sehr wohl zu, dass man der Darstellung von GR
Ing Krulis inhaltlich nicht sehr viel hinzufügen kann. Vom gesunden Empfinden des Einzelnen her wird man sagen, dass das dort sicherlich machbar
bzw. möglich ist. Ich würde auch das Empfinden haben, dass die Werbetafeln das dortige Ortsbild nicht in dem Ausmaße stören, wie es auf Grund
des Gutachtens dargestellt wird. Trotzdem sehe ich mich aber außer Stande
von dieser Vorgangsweise, die wir mit gutem Fug und Recht gewählt haben, abzuweichen, nämlich gerade weil es darum geht, sozusagen politische Entscheidungen nicht in ein Behördenverfahren hineinzutragen.
Wir sind erst vor kurzer Zeit wiederum an das Land Tirol herangetreten, um diesen Zustand endlich zu ändern und eine echte Berufungsinstanz einzuführen. Ich hoffe doch, dass wir irgendwann einmal Erfolg haben, damit wir uns dieser unangenehmen, zeitaufwendigen und nicht
sehr sauberen Lösung wieder entziehen können. (Beifall)

GR-Sitzung 29.4.2004