Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.32

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mit der doch sehr restriktiven Vorgangsweise relativ gut gefahren ist. Es ist
vollkommen klar, dass nie alle zufrieden sein werden.
Wenn man jetzt aber Werbung ganz aufmacht, muss uns klar
sein, dass sich die Werbetafeln gegenseitig verdecken und an jeder Straße
links und rechts, auf jedem Fleck sowie auf jeder Privatliegenschaft stehen.
Das wäre für die Stadt Innsbruck absolut unzuträglich. (Beifall)
Bgm. Zach: Ich glaube, wir haben dieses Problem jetzt von
allen Seiten erörtert.
GR Engelbrecht: Der Sinn derartiger Verfahren ist, dass im
Einzelfall geprüft wird, ob eine derartige Werbeeinrichtung oder sonstige
Einrichtung Platz hat oder nicht. Ich würde nichts sagen, wenn diese drei
Werbetafeln wirklich im Bereich des Sudhauses hingekommen wären, aber
sie kommen vor andere bereits angesprochene Etablissements.
Zweitens ist es für mich durchaus einleuchtend, wenn GR
Ing. Krulis sagt, dass es eine befristete Sache ist. Wenn dann dort ein qualitativ hochwertiger Bau hinkommt, bin ich dafür, dass dieser für die Reisenden durch keine Plakattafeln verstellt wird bzw. dann selbstverständlich
auch alle anderen Plakattafeln entfernt werden.
Ich habe mir die Zeit genommen und die Gutachten bzw. Stellungnahmen gelesen, aber mir ist auch vorgekommen, dass dort von einer
ganz anderen Straße die Rede ist. Solange sich den Bahnreisenden ein derartig trauriger Anblick auf diese Fassaden bietet, sehe ich vor meinem Gewissen keine Möglichkeit, die drei Werbetafeln vor diesem Haus abzulehnen.
StR Dr. Patek: Nur zur Aufklärung! Von einer Befristung ist
in diesen Akten natürlich keine Rede. Es wird einfach die Aufstellung dieser Werbetafeln beantragt. Auf Basis dieses Antrages würde man damit
rechnen müssen, dass diese ewig stehen.
Bgm. Zach: Das könnte man eventuell noch einbauen. Es
muss ein Vertrag gemacht werden.
MB: (bei Stimmenthaltung SPÖ, gegen ÖVP, GR Engelbrecht und
GR Dipl.-Ing. Steininger)
Dem Devolutionsantrag (Seite 434) wird Folge gegeben. Die Berufung
(Seite 434) wird abgelehnt.

GR-Sitzung 29.4.2004