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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.58

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Das ist aber leider nicht der Fall, denn die Wohnung kann laut
dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in zehn Jahren zum Verkehrswert
verkauft werden. Welcher Anteil von den vorhergehenden Mieten …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist jetzt nicht das Thema. Sie missbrauchen das Thema.)
Doch, das ist schon das Thema, denn wir haben 338 Wohnungen und daher
kommt es darauf an, wie diese Wohnungen aufgeteilt werden. Als Wohnungsreferentin muss ich einfach darauf hinweisen.
Mich wundert es immer, denn bei einigen Mitgliedern des
Gemeinderates heißt es nicht, dass sie das Thema missbrauchen, aber bei
anderen schon.
Der Mietkauf ist von der Kaufpreisgestaltung und von der
Bewirtschaftung der Häuser her nicht sicher und vor allem gibt es noch einen steuerlichen Pferdefuß, der derzeit auch noch nicht gelöst ist. Ich würde daher zurzeit vom Projekt Mietkauf - das so schön klingt, aber etwas ist,
in dem viel verborgen ist - abraten.
Wir haben drei Kaufpreisangebote und das erste ist mit einer
gewerblichen Nutzung der Olympiastraße zu 100 %. Das zweite ist mit einer teilgewerblichen Nutzung im Erdgeschoss und ersten Stock und dann
Wohnungen, die bezeichnenderweise nicht frei finanzierte Wohnungen,
sondern Sozialwohnungen sind. Das dritte Angebot ist Erdgeschoss gewerbliche Nutzung, sprich also nur Geschäfte, und der Rest sind Sozialwohnungen.
Ich habe gestern in der Sitzung des Stadtsenates entnommen,
dass alle Parteien der Meinung sind, es sollten entlang der Olympiastraße
keine Wohnungen gebaut werden. Ich hoffe, dass dieses gestern gefallene
Bekenntnis dann auch dazu führen kann, um genügend Gewerbetreibende
zu finden. Auch sollte jede Kraft aufgewendet werden, um Gewerbetreibende zu finden, die dann die Schallschutzmauer für die dahinter liegende
Wohnnutzung machen.
Ich kann jetzt schon für uns sagen, dass wir uns bei der derzeitigen Verbauung, wie sie auf Grund des städtebaulichen Projektes mit diesen Höfen gegeben ist, nicht vorstellen können - auch wenn es nicht möglich sein wird, die Gewerbenutzung in dem Ausmaß von 22.000 m2 zu ver-

GR-Sitzung 29.4.2004