Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.68

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Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich möchte auf ein paar
Dinge, die in der Diskussion aufgetaucht sind, kurz antworten, da es auf der
einen Seite einen Erklärungsbedarf gibt und auf der anderen Seite einige
Erläuterungen dazu notwendig sind.
StR Dr. Patek hat gesagt, dass es ein mutwilliges Zusammenschnüren von Dingen in ein Paket ist, die eigentlich nicht zusammengehören. Man kann dies aber auch anders sehen. Ich darf dazu den Geschäftsführer der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Dr. Lugger, zitieren:
"Ich bin eigentlich sehr froh, dass ich einen gewerblichen Bauträger dabei
habe, denn was ich von diesem in der kurzen Zeit alles lernen konnte, wird
mir in Hinkunft bei meiner Tätigkeit sehr nützlich sein. Davon kann ich
nur profitieren."
Das heißt, dass die Aufgabenteilung in den Bietergemeinschaften sehr wohl
funktioniert hat, da sich jeder auf jene Bereiche spezialisiert hat, welche
seine Stärken sind. Der gewerbliche Bieter auf den gewerblichen Teil und
die Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften auf die gemeinnützigen Teile.
Ich sehe das sehr positiv und daher bin ich nicht der Meinung, dass man
das unbedingt trennen müsste. Hier geht es um die gewerblichen Nutzungen und um das Spannungsfeld mit den Gemeinnützigen Wohnbauträgern.
Das Hotel ist ein Teil davon.
Das zweite ist die Bundesvergabeordnung. Weil es sich um die
Veräußerung von Liegenschaften handelt, ist nach unserer rechtlichen Meinung und Prüfung die Bundesvergabeordnung nicht anzuwenden. Es ist
noch die Frage bezüglich des Verhältnisses von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen etc. aufgetaucht. Vorweg möchte ich sagen, dass bei beiden Angeboten die Verhältnisse zwischen frei finanziertem Wohnbau, subjektgefördertem Wohnbau, objektgeförderten Eigentumswohnungen und
zwischen Mietwohnungen in etwa gleich waren. Beide Bietergruppen sind
in etwa zum gleichen Ergebnis gekommen.
Wo sich meiner Einschätzung nach die Angebote unterscheiden, ist im Wesentlichen bei der Risikoeinschätzung gerade der Punkt, der
die Verwertbarkeit betrifft. Es schaut so aus, dass dem Vertragsentwurf in

GR-Sitzung 29.4.2004