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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.79

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GR Ing. Krulis referiert die Anträge des Bau- und ProjektAusschusses vom 19.4.2004.

16.

III 4594/2003
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI B8/1, Wilten, Bereich westlich Mittenwaldbahn zwischen Innrain und Egger-Lienz-Straße (Gpn. 1825/1,
1107/2, 1128/4, 1134/2, 1133/1, 1133/3, 1133/4,
1134/1, 1134/3, 1827/2, 1824/3 und 1909, alle KG
Wilten), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 (3. Entwurf)
----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme von Dipl.-Ing. Reinhard Fritz eingegangen. Die Stellungnahme
liegt dem Akt im Original bei.
Es wird darin die im Ergänzenden Bebauungsplan im Bereich
der Gp. 1133/1 festgelegte Baufluchtlinie beeinsprucht. Die auf Grund eines Zeichenfehlers teilweise durch ein bestehendes Gebäude festgelegte
Baufluchtlinie wurde in dem vorliegenden 3. Entwurf entsprechend korrigiert. Alle weiteren Festlegungen wurden aus dem 2. Entwurf unverändert
übernommen.

Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 19.4.2004:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI B8/1, Wilten, Bereich westlich Mittenwaldbahn zwischen Innrain und Egger-Lienz-Straße (Gpn. 1825/1, 1107/2, 1128/4, 1134/2, 1133/1, 1133/3,
1133/4, 1134/1, 1134/3, 1827/2, 1824/3 und 1909, alle KG Wilten), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001 (3. Entwurf) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
GR-Sitzung 29.4.2004