Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf
- S.81
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die Mieteinnahmen sehr gering sind - ein Haus möglichst in Schuss zu halten, so wie es andere Innsbruckerinnen und Innsbrucker, die alte Häuser
besitzen, auch machen. Egal, ob das in der Häuserzeile St. Nikolaus, Mariahilf oder in anderen Schutz- und Erhaltungszonen der Fall ist.
Ich habe damals als Mitglied des Sachverständigenbeirates
genügend Beispiele erlebt, wo sich Häuser in diesen Zeilen in einem katastrophalen Zustand befunden haben und man doch mit Unterstützung von
öffentlichen Mitteln die jedem zustehen - ob das nun Mittel aus dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) oder aus dem Denkmalschutz sind die Häuser vorbildhaft hergerichtet hat. Dies wäre auch in der SanktNikolaus-Gasse 9 möglich gewesen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat sich dieses Haus angesehen und hat gesagt, dass es sich um eine "Bruchbude" handelt, was schon
stimmt. Aber aus meiner fachlichen Sicht kann ich sagen, dass man auch
"Bruchbuden" toll herrichten kann. Es gibt genügend Beispiele, die das
auch belegen können. Das ist der eine Punkt. Ich habe mich immer gegen
den Abbruch dieses Hauses ausgesprochen. Auch wenn die Sache leider
gelaufen ist, möchte ich dieser Linie treu bleiben.
Der zweite Bereich, der mit dem gleichen Ergänzenden Bebauungsplan betroffen ist, ist der Bereich dieser neuen Verbauung hinter
der Häuserzeile in St. Nikolaus. Ich bin hier nicht gegen eine grundsätzliche Verbauung. Ursprünglich hat es hier zwei längliche Baukörper gegeben, die sich doch eher an die Struktur dieser Handtuchparzellen angepasst
haben. Letzten Endes zieht sich die Front von St. Nikolaus mit den schmalen und unterschiedlich breiten Häusern natürlich in der Grundstruktur nach
hinten durch. Hier hat durch Grundzusammenlegungen der Bauträger versucht, einen größeren zusammenhängenden Fleck zu bekommen, was auch
gut ist.
Mir ist dieses Projekt im Bereich mit dem Umfeld zu dicht
und ich glaube, dass die Struktur in dieser Form nicht hineinpasst. Jetzt
kommt das Argument, dass man einen Architektenwettbewerb gemacht hat
usw. Letzten Endes hat man aber trotzdem auch im Einverständnis mit der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung Korrekturen vorgenommen. Ich stehe zu dem,
GR-Sitzung 29.4.2004