Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_04-April.pdf

- S.99

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Es kommt noch hinzu, dass solche Maßnahmen im Zusammenhang mit Planungszielen stehen müssen. Diese Planungsziele werden
nicht willkürlich festgesetzt, Flächenwidmungsplanung hat im öffentlichen
Interesse zu erfolgen. Nur, weil es dem Gemeinderat gefallen würde, einen
Grundbesitzer zu "schurriegeln", dürfte er weder einen Flächenwidmungsnoch einen Bebauungsplan beschließen. Man muss sich streng an die Gesetze halten, die Ziele der Örtlichen Raumordnung sind gesetzlich klar definiert.
Aus diesen Zielen ergibt sich zum Beispiel für den Bereich der
Glockengießerei Grassmayr Folgendes: Extreme Nutzungskonflikte werden
provoziert, wenn nach den bestehenden alten Bebauungsplänen etwas gebaut wird. Das Gesetz stellt aber die Aufgabe, solche Nutzungskonflikte zu
minimieren. Deshalb gibt es neue Planungsvorstellungen für dieses Geviert. Die Bebauung soll sinnvoller Weise derart erfolgen, dass in einem
Teil eine zweckmäßige Wohnbebauung möglich ist und in einem anderen
Teil das dort seit hunderten von Jahren bestehende Gewerbe in seinem Bestand geschützt wird. Dieses hat für die Stadt Innsbruck nicht nur eine rein
wirtschaftliche Funktion, sondern auch kulturgeschichtliche und historische
Bedeutung.
Im öffentlichen Interesse können wir gar nicht anders als die
Planungsziele zu verfolgen, die dieser Bausperre zugrunde liegen. Sie wird
nur verhängt, um diese Planungsziele umsetzen zu können, die sich nicht
die Stadtplanerin Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid oder StR Dr. Gschnitzer
aus den Fingern gesaugt haben, sondern die sich aus dem Gesetz, aus den
definierten öffentlichen Interessen ergeben. Diese Ziele sollen nicht durch
die kurzfristigen Maßnahmen eines Grundstückseigentümers unterlaufen
werden können. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und machen
nichts aus Jux und Tollerei. Es besteht kein Grund zur Befürchtung, dass
man beginnt Bausperren zu verhängen, anstatt Stadtplanung zu betreiben.
StR Dr. Patek: Ich kenne die konkrete weitere Planung nicht,
aber ich halte es für durchaus verständlich, wenn nach der Fertigstellung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes in der Phase, in der die entsprechenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne fortgeschrieben werden,
öfter einmal Bausperren verhängt werden. Als Folge der Änderungen des

GR-Sitzung 29.4.2004