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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.274

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Im Hinblick auf das Wirtschaftsjahr 2019 haben die Recherchen der
Kontrollabteilung ergeben, dass im Feber (€ 5.000,00) und April
(€ 4.500,00) dieses Haushaltsjahres Auszahlungen in Höhe von gesamt € 9.500,00 getätigt worden sind. Der noch ausstehende Betrag
von € 500,00 war in der (noch aufrechten) 5 %-Sperre aller im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel begründet.
7.2.2.5 Subventionsgebarung
Verwendungsnachweis
Subventionen
Empfehlung

Im Rahmen ihrer Prüfung der Subventionsgebarung stellte die Kontrollabteilung fest, dass einige wenige Subventionsempfänger, entgegen den Ausführungen der Subventionsordnung, bis zum Prüfungszeitpunkt noch keinen Verwendungsnachweis erbracht haben. Des Weiteren haben die Recherchen ergeben, dass vereinzelt im Jahr 2019 noch
vor der verpflichtenden Erbringung des Verwendungsnachweises der
im Vorjahr gewährten Subvention die Auszahlung eines weiteren Zuschusses nach Maßgabe der hierfür zur Verfügung stehenden budgetären Mittel erfolgt ist. Infolge der getroffenen Feststellungen wurde
dem Referat Strategie und Integration als subventionsabwickelnde
Fachdienststelle empfohlen, erhöhtes Augenmerk auf eine fristgerechte
und detaillierte Abrechnung unter Vorlage der Originalbelege gemäß
den einschlägigen Bestimmungen der städtischen Subventionsordnung
durch den Subventionsempfänger zu legen.
Nach Rücksprache mit der Kontrollabteilung sind zur Erhebung der
noch ausständigen Verwendungsnachweise die säumigen Subventionsempfänger schriftlich ersucht worden, der Stadt Innsbruck die erforderlichen Unterlagen (Belege, Tätigkeitsberichte) auszuhändigen. Im
Konnex damit regte die Kontrollabteilung an, angemessene Erinnerungsschreiben künftig so zeitig zu überbringen, dass die Verwendungsnachweise innerhalb der in der Subventionsverordnung vorgesehenen Frist (für die Auszahlung weiterer Fördermittel) einer Prüfung unterzogen werden können.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration mit, dass die Anregung bereits umgesetzt sei.

Veröffentlichung
Subventionen
Empfehlung

Gemäß § 14 der Subventionsordnung (Veröffentlichung) und in Anlehnung an die Bestimmungen des Gesetzes vom 07.11.2012 über die
Transparenz von Förderungen des Landes Tirol hat sich die Stadt
Innsbruck verpflichtet, zum „Zwecke der Offenlegung der Verwendung
von öffentlichen Mitteln bis zum 30.06. eines jeden Jahres Aufstellungen der im Vorjahr nach diesen Richtlinien der Stadt Innsbruck ausbezahlten Förderungen auf der Internetseite der Stadt Innsbruck“ zu publizieren.
Für die Erstellung der Auswertung wurden sämtliche im Buchhaltungssystem (GeOrg) der Stadt Innsbruck verrechneten Laufenden Transferzahlungen und Kapitaltransferzahlungen der Postengruppen 75
bis 77 mit jenen im städtischen Geschäftsfallbearbeitungs- und
-verwaltungsprogramm (ActaNova) erfassten einem Abgleich zugeführt.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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