Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.32
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sortverantwortliche werden ersucht,
bis zu einer Aufhebung der EU-Richtlinie 2003/109 in allen von dieser
Richtlinie betroffenen Abteilungen und
Ämtern des Stadtmagistrates Innsbruck bei der Zuerkennung des Status eines so genannten "langfristig
Aufenthaltsberechtigten", soweit dies
im Zuständigkeitsbereich der Stadt
Innsbruck liegt, entsprechende Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, nämlich:
a)
Die strikte Überprüfung des
persönlichen rechtlichen Status
des Anwerbers;
b)
dem Anwerber restriktive Vorgaben nach Artikel 5 der EU-Richtlinien 2003/109 zu machen;
c)
jede Bedrohung der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit durch einen Anwerber im Sinne der Artikel
6 und 9 der EU-Richtlinien
2003/109 geltend zu machen;
d)
generell alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Zuerkennung des
Status eines "langfristig Aufenthaltsberechtigten" bei möglichst
vielen Drittstaatsangehörigen zu
verhindern.
4.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme von
siedlungsbedingt "kritischen Zonen"
erstellen zu lassen. In weiterer Folge
soll darauf basierend ein "Ausländerdichteplan" erstellt werden, um eine
detaillierte Übersicht über potenzielle
zukünftige Brennpunkte zu bekommen und Gegenkonzepte entwickeln
zu können.
5.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter wird
beauftragt, gemeinsam mit den anderen (teil)zuständigen Mitgliedern des
Stadtsenates ein Maßnahmenpaket
zur Verbesserung des Zusammenlebens in Wohnsiedlungen zu schnüren. Dieses soll insbesondere folgende Maßnahmen beinhalten:
a)
Die Wahl von Anwohnersprechern
aus den Reihen der Wohnbevölkerung als erste Anlaufstelle der
Wohnbevölkerung;
GR-Sitzung 26.2.2009
b)
die Einrichtung rechtlich kompetenter Bürgerservice- und Beschwerdestellen in den Stadtteilen;
c)
eine erhöhte Kontrolldichte von
Wachorganen an Brennpunkten;
d)
ein Nachbesiedelungskonzept,
welches strukturiert Entlastung für
Gebiete mit hoher Ausländerdichte bringt;
e)
Sicherstellung, dass Infrastruktur
und Angebote im Sport- und Freizeitbereich auch von den Einheimischen noch genutzt werden
können;
f)
die ausführliche Information der
bereits ansässigen Wohnbevölkerung bei Neubesiedelung.
6.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter wird
beauftragt, in der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, eine eigene Siedlungsbeschwerdedatenbank über unleidige
MieterInnen einrichten zu lassen.
Auch nach einem allfälligen Umzug in
eine Wohnung eines anderen Gemeinnützigen oder städtischen Bauträgers, sollen alle bisher gesammelten Beschwerden gegen diese MieterInnen gesammelt abrufbar sein.
7.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter wird
beauftragt, die Datenverarbeitung in
der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
dergestalt neu einrichten zu lassen,
dass detaillierte Angaben zur Person
von WohnungswerberInnen und WohnungsnehmerInnen von Wohnungen,
bezüglich derer die Stadt Innsbruck
ein Vergaberecht besitzt, abrufbar
und verknüpfbar sind.
Insbesondere sollen diese Daten den
Geburtsstaat und die Staatsbürgerschaft der angeführten Personengruppen beinhalten.
Kunst, Haager, Federspiel und Nordholm,
alle e. h.
Aufgrund der kulturellen Diversitäten und
oft fehlender Integrationsbemühungen von
Zuwanderern kommt es im Bereich von
Wohnanlagen im Stadtgebiet immer
wieder zu Auseinandersetzungen und es
entstehen soziale Brennpunkte. Auch die