Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.73
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Die Projektierung umfasste den Straßenausbau mit einer Ausbaubreite
von 8,5 m (Fahrbahn inkl. Gehweg) auf einer Bauloslänge von rd.
900 m. Im Zuge des Ausbaus sollten zudem Pkw-Stellplätze und ein
Längsparkstreifen mit entsprechenden Grüninseln errichtet werden.
Der Stadtsenat stimmte dem vorgelegten Ausbauprojekt Ende Oktober
2002 zu und beauftragte die damalige MA VI mit der Einleitung der
Behördenverfahren. Für die Realisierung wurde Fremdgrund von über
zwanzig verschiedenen Eigentümern benötigt. Für diese Flächen sollte
ein Grundeinlöseverfahren durchgeführt werden, welches jedoch erst
nach rechtskräftigem Abschluss des Straßenbaubewilligungsverfahrens
abgewickelt werden konnte. Im Rahmen der Straßenbaubewilligung
eingebrachte Einwände von Eigentümern wurden als unbegründet abgewiesen und die Bewilligung erteilt.
In der Folge wurde gegen die Baubewilligung berufen, da mit der gewählten Trassenführung aus Sicht einer Berufungswerberin Parkflächen
verloren gingen, welche gewerblich genützt wurden und mit deren Verlust ein finanzieller Nachteil einherging. Durch ein Verrücken der
Straßentrasse Richtung Süden konnten die Parkplätze entlang der Gebäude erhalten werden. Seitens der betroffenen städtischen Abteilungen wurde die lt. Berufungsschreiben geforderte geringfügige Trassenverschiebung als rechtlich stichhaltig sowie straßenbautechnisch machbar bezeichnet. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits wurde die Projektsplanung demgemäß abgeändert und der Berufung Folge geleistet.
Ende des Jahres 2004 wurde beim Amt der Tiroler Landesregierung die
Durchführung des Grundeinlöseverfahrens für den Ausbau der Dörrstrasse beantragt. Seitens der zuständigen Abteilung des Amtes der
Tiroler Landesregierung wurde der Stadt hinsichtlich der Unterlagen ein
Verbesserungsauftrag erteilt. Es sollten ein Teilungsplan sowie ein Lageplan (mit projektsgetreuem Straßenverlauf) vorgelegt werden. Nach
diesbezüglicher Überarbeitung der Unterlagen wurde Anfang November
2005 die Durchführung des Verfahrens erneut beantragt.
Bei der im Dezember 2005 vor Ort abgehaltenen Grundeinlöseverhandlung traten abermals Differenzen zwischen zweitinstanzlichem Bescheid
und Einlöseoperat auf. Bedingt durch die Unstimmigkeiten und dem
(aus Sicht der betroffenen Eigentümer) viel zu niedrig angesetzten Entschädigungspreis wurde die Verhandlung abgebrochen und vertagt. Die
Unterlagen wurden nochmalig einer Überarbeitung zugeführt und die
Verhandlung im August 2006 fortgeführt. Seitens der Stadt Innsbruck
wurde der m²- Preis erhöht, worauf mit nahezu allen Eigentümern Einvernehmen erzielt werden konnte. Im Stadtsenat wurden die getroffenen Übereinkommen genehmigt und die Grundeinlösen vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. In den Fällen wo keine Einigung erzielt
werden konnte sollte durch die Enteignungsbehörde die Enteignung
ausgesprochen werden.
Zl. KA-09481/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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