Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.76
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8 Schlussbemerkungen
Schlussbemerkungen
Die Schlussübernahme der Arbeiten fand am 21.10.2008 statt, die
Schlussrechnung der Baumeisterarbeiten wurde auf mehrmalige Anfrage Anfang des Jahres 2009 übermittelt. Bei gegenständlichem Bauvorhaben wurde die in den AGB der Stadt Innsbruck genannte Frist von
3 Monaten zur Schlussrechnungslegung noch eingehalten, jedoch wurde seitens der Kontrollabteilung dahingehende Überlegung angeregt,
die Rechnungslegungsfrist (auch in Verbindung mit Vertragsstrafen
(Pönalen) bei Nichteinhaltung) in die Vorbemerkungen der Ausschreibungsunterlagen mit aufzunehmen, da die zeitgerechte Abrechnung
des Bauvorhabens im Interesse beider Vertragspartner liegen sollte.
Gemäß Stellungnahme sollte eine Um- bzw. Neuformulierung in den
Vorbemerkungen jedoch unter Einbezug des Amtes für Präsidialangelegenheiten ausgearbeitet werden.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 17.02.2009:
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 26.02.2009 zur Kenntnis
gebracht.
Zl. KA-09481/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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