Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf
- S.78
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getreten ist und gleichzeitig die Tiroler Fleischuntersuchungsgebührenverordnung, LGBL. Nr. 94/1994, außer Kraft gesetzt hat, fehlt allerdings eine diesbezügliche Bestimmung über die praktizierte Teilung der
Gebühren.
Die Kontrollabteilung empfahl, mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen, um dieses Problem anzusprechen und eine Sanierung bzw.
(Neu-)Regelung anzustreben. Eine rasche Erledigung erschien der Kontrollabteilung vordringlich, zumal die vorne geschilderte Aufteilung der
Gebühren aus Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bzw. Betriebskontrollen auch im Jahr 2008 bisher durchgeführt worden ist und – lt.
erhaltener Auskunft – auch weiterhin beibehalten werden soll.
Im Anhörungsverfahren dazu erklärte die MA V, dass dieser Sachverhalt bereits am 25.8.2008 mit dem Amt der Tiroler Landesregierung
besprochen worden ist und die Landesveterinärdirektion auch die Meinung vertrete, dass die Aufteilung der vereinnahmten Gebühren aus
der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie aus den amtlichen
Hygienekontrollen gem. § 54 LMSVG zwischen dem jeweiligen Fleischuntersuchungstierarzt (80%) und dem Land Tirol (20%) weiterhin beibehalten werden sollte. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass seitens
des Amtes der Tiroler Landesregierung die Schaffung der notwendigen
Rechtsgrundlage in Aussicht gestellt und die dafür notwendigen Maßnahmen derzeit in Vorbereitung seien.
Abrechnung von
Reisespesen eines
Referenten
Im Zuge einer Belegkontrolle überprüfte die Kontrollabteilung die
Rechnung des für die Abhaltung eines Seminars beauftragten Referenten aus Kiel zum Thema „Frische Energie für den Beruf – Stressbewältigung und Burnoutvorbeugung im ErzieherInnenberuf“ im Rahmen der
Impulstage 2008.
Der Abrechnung des Referenten konnte entnommen werden, dass
Bahnkosten für die 1. Klasse in Höhe von € 437,60 lt. Beleg in Rechnung gestellt worden sind. Als „Beleg“ war lediglich ein Internetausdruck der Deutschen Bahn mit Informationen über Ab- und Ankunftszeit sowie den Fahrtpreis beigelegt. Im Auftragsschreiben des Amtes
Kinder- und Jugendbetreuung vom 19.9.2007 wurde jedoch der Ersatz
der Fahrtkosten nur für die 2. Klasse vereinbart. Lt. Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters ist der betreffende Referent mit dem eigenen PKW angereist und hat offenbar darauf bestanden, die Bahnkosten
der 1. Klasse ersetzt zu bekommen.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig gemäß den im Vorfeld festgelegten Bedingungen abzurechnen bzw. allenfalls getroffene Zusatzoder Sondervereinbarungen schriftlich festzuhalten.
Die betroffene Dienststelle erklärte in ihrer Stellungnahme, dass sich
der Wunsch des Referenten, mit dem Privat-PKW anzureisen, erst nach
der Auftragsvergabe ergeben habe. Es sei offenbar übersehen worden,
das Auftragsschreiben entsprechend abzuändern. Hinkünftig werde
Zl. KA-00447/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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