Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_02-Feber.pdf

- S.79

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selbstverständlich der Empfehlung der Kontrollabteilung Rechnung getragen werden.
MitarbeiterInnenverpflegung

Im Zuge der Überprüfung einer Auszahlungsanordnung betreffend den
Rückersatz vorgestreckter Auslagen für die Verpflegung der
MitarbeiterInnen anlässlich der „Langen Nacht der Museen“ bzw. beim
Familientag bemängelte die Kontrollabteilung, dass diese Ausgaben
nicht als „Freiwilliger Sozialaufwand“ in der Postenklasse 59 verbucht
worden sind.
Im Anhörungsverfahren hat die geprüfte Dienststelle zu ihrer Entschuldigung ausgeführt, dass der Betrag deshalb auf die falsche Haushaltsstelle eingewiesen worden sei, weil bei den beiden Veranstaltungen
sowohl städtische MitarbeiterInnen als auch WerkvertragsnehmerInnen
tätig gewesen seien.

Barzuwendung

Anlässlich einer Belegkontrolle betreffend eine Barzuwendung als
Bonus für besondere Arbeitsleistungen an eine städtische Bedienstete
wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass Geldgeschenke an ArbeitnehmerInnen grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen und
entsprechend den Bestimmungen des EStG als „Sonstiger Bezug“ zu
versteuern sind.
Im Rahmen der Stellungnahme wurde der Kontrollabteilung beigepflichtet und die Vorgangsweise insofern bedauert, als dem betreffenden Mitglied des Stadtsenates vom Leiter des Büros der Bürgermeisterin diesbezüglich bedauerlicherweise eine falsche Auskunft erteilt worden sei. Künftig werde das beanstandete Procedere nicht mehr gewählt
werden.

Zahlungskonditionen

Anlässlich der Überprüfung einer Rechnung betreffend die Anschaffung
einer Küche samt Elektrogeräten sowie einer Barzeile und Barhockern
für das neue, vom Verein Jugendhilfe betriebene, Jugendzentrum Tivoli
hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die von der Lieferfirma laut
schriftlicher Auftragserteilung für die Begleichung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen eingeräumte Preisreduzierung nicht mehr in Anspruch genommen werden konnte, weil diese nicht zeitgerecht angewiesen worden ist. Die Kontrollabteilung hat in diesem Zusammenhang
empfohlen, künftig Rechnungen, bei denen die Möglichkeit eines Skontoabzuges besteht, so zeitgerecht zu bearbeiten, dass dieser Vorteil in
jedem Fall realisiert werden kann.
In ihrer Stellungnahme wies die geprüfte Dienststelle darauf hin, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung, nämlich Rechnungen mit Skontoabzugsmöglichkeit so zeitgerecht zu bearbeiten, um diesen Vorteil
realisieren zu können, im Regelfall gewissenhaft nachgekommen werde. Im gegenständlichen Fall erkläre sich die große Zeitspanne zwischen Ausstellungsdatum der Rechnung am 19.9.2008 und Buchung
seitens des Referates Kinder- und Jugendförderung am 21.10.2008 mit
dem späten Zeitpunkt der Freigabe durch das Architekturbüro am

Zl. KA-00447/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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