Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.280
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Ohne auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung
der betreffenden Bauzulage im Detail einzugehen, war aus Sicht der
Kontrollabteilung die derzeitige Höhe der Bauzulage für den Bediensteten des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration insofern systeminkonsistent, als diesem als Folge der Überstellung in ein
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (Beamter) und Beförderung in die
VII. Dienstklasse eine entsprechend seiner besoldungsrechtlichen Einreihung bemessene Nebengebühr zusteht.
In diesem Kontext empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen zu überprüfen, ob die Höhe der derzeit zur Auszahlung gelangenden Bauzulage der besoldungsrechtlichen Einreihung (Verwendungsgruppe, Dienstklasse) des Bediensteten systemkonform ist.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Personalwesen
mit, dass eine gesamthafte Betrachtung aller städtischen Zulagen einer
bevorstehenden Besoldungsreform vorbehalten sein werde.
9 Geschäftsstellen und Beiräte
9.1 Planungsverband Innsbruck und Umgebung (PIU)
Gründung
Die Tiroler Landesregierung hatte dem Beschluss des Tiroler Landtages vom 09.03.2005 folgend für das gesamte Landesgebiet Gemeindeverbände (Planungsverbände) „zur Gewährleistung der Mitwirkung der
Gemeinden an der Erfüllung der Aufgaben der überörtlichen Raumordnung und zur Unterstützung der Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung“ zu bilden.
Infolge der seinerzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen und nach
Anhören der betroffenen Gemeinden sind zum Zweck der gemeindeübergreifenden Planung und Zusammenarbeit noch im Jahr 2005 durch
Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 06.12.2005 insgesamt 36
Gemeindeverbände (bestehend aus 279 Gemeinden) konstituiert worden. Die Stadt Innsbruck war in der eben angeführten Verordnung nicht
erfasst.
Indessen vereinbarten das Land Tirol und die Stadt Innsbruck eine regionale Zusammenarbeit in Form eines weiteren Planungsverbandes
mit der Kennzeichnung Planungsverband Innsbruck und Umgebung
(auch kurz PIU genannt). Die zugehörige von der Tiroler Landesregierung erlassene Verordnung über die Bildung des Planungsverbandes
Innsbruck und Umgebung und dessen Satzung trat mit Ablauf des Tages der Kundmachung (15.05.2007) in Kraft.
Auf Basis der Verordnung, LGBl. Nr. 29/2007 ist der Planungsverband
Innsbruck und Umgebung in der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung am 25.02.2009 (1. Sitzung) als Körperschaft des
öffentlichen Rechts gegründet worden. Wie den Prüfungsunterlagen zu
entnehmen war, hat der Planungsverband Innsbruck und Umgebung
jedoch im Laufe des Jahres 2009 seine Handlungsfähigkeit verloren.
Insofern ist die 2. Sitzung der Verbandsversammlung erst am
26.01.2011, somit rd. zwei Jahre später, abgehalten worden.
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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