Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.281

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Geschäftsstelle

Zur Unterstützung der Organe des Planungsverbandes Innsbruck und
Umgebung (Verbandsversammlung, Verbandsobmann, Verbandsausschuss und Überprüfungsausschuss) war gemäß den Bestimmungen
des Gesetzes vom 21.03.2001 über die Regelung des Gemeindewesens in Tirol jedenfalls eine Geschäftsstelle einzurichten. Die Aufgaben
dieser Geschäftsstelle sind mit Verfügung der (damaligen) Frau Bürgermeisterin zum 01.11.2009 dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration zugeordnet worden.

Verbandsobmann

Zum Prüfungszeitpunkt Juni 2019 hatte der gegenwärtige Bürgermeister der Stadt Innsbruck die Funktion des Verbandsobmannes des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung inne (Beschluss StS vom
07.11.2018).

Finanzierung

Im Hinblick auf die Finanzierung des Planungsverbandes Innsbruck und
Umgebung normiert § 10 der Verordnung der Landesregierung vom
08.05.2007, dass die ihm angehörenden Gemeinden zu dem durch die
Einnahmen nicht gedeckten Aufwand jährliche Beiträge (Basisfinanzierung) zu leisten haben, deren Höhe sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen richtet.

Aufgaben

Gemäß den landesgesetzlichen Bestimmungen hat der Planungsverband Innsbruck und Umgebung die Mitwirkung an der Erlassung von
Raumordnungsprogrammen sowie an der Ausarbeitung von Raumordnungsplänen für das Gebiet oder für Teile des Gebietes des Planungsverbandes oder mehrerer Planungsverbände (Regionalprogramme) zur
Aufgabe (übertragener Wirkungsbereich).
Im eigenen Wirkungsbereich oblag dem PIU insbesondere die Unterstützung der beteiligten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz
2016 (Mitwirkung an der Bestandsaufnahme, und an der Ausarbeitung
der Planungsinstrumente der örtlichen Raumordnung sowie an der Umweltprüfung, Stellungnahmen u.a.m.).

Mitgliederanzahl

Der Planungsverband Innsbruck und Umgebung umfasste zum Prüfungszeitpunkt Juni 2019 insgesamt 42 Gemeinden, die ihrerseits wiederum in eigenverantwortliche Gemeindeverbände unterteilt waren.
9.1.1 Basisfinanzierung

Basisfinanzierung

Die Höhe des so genannten Basisfinanzierungsbeitrages für den Ordentlichen Haushalt (Organisationsaufwand) haben die Mitglieder der
Verbandsversammlung in ihrer (2.) Sitzung am 26.01.2011 mit € 0,10
pro Einwohner und Jahr festgelegt. Infolge des Wegfalls der Förderung
(bzw. des Basisfinanzierungsbeitrages) des Landes Tirol sowie notwendiger höherer Aufwendungen für den Organisationsaufwand sind die
Gemeindeanteile für die Basisfinanzierung 2014 auf € 0,20 pro Einwohner und Jahr erhöht worden (Beschluss Verbandsversammlung vom
14.11.2013). Für die Jahre 2015 bis 2018 hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung jeweils einen

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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