Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.284

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Verbuchung
Personalkosten
Empfehlung

Ferner stellte die Kontrollabteilung fest, dass die jährlichen Ausgleichszahlungen in der städtischen Buchhaltung nicht als Einnahmen, sondern die Personalkosten der Dienststelle um die jeweilige Vergütung
reduziert ausgewiesen worden sind. Da der Dienstnehmer der Geschäftsstelle Planungsverband Innsbruck und Umgebung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck steht, sind die
Erträge mit einem negativen Betrag ausgabenseitig auf der Post
510300 – Geldbezüge-VB-Angestellte des Teilabschnittes 031010 –
Stadtplanung berücksichtigt bzw. verbucht worden.
Durch diesen Verbuchungsmodus waren diese Einnahmen in den
Rechnungsabschlüssen der vergangenen Jahre weder präliminiert
noch für die politischen Entscheidungsgremien ersichtlich. Dadurch
wird nach Ansicht der Kontrollabteilung dem Bruttoprinzip als formale
Seite des Vollständigkeitsgrundsatzes nicht entsprochen. Um das Ergebnis verbundener Geschäftsfälle (hier Personalkosten) im Interesse
der Klarheit in der Haushaltsgebarung rechnungsmäßig nachzuweisen,
wurde dem Referat Besoldung der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste empfohlen, grundsätzlich unter den jeweiligen Teilabschnitten
die Personalkosten der Stadt Innsbruck in voller Höhe auszuweisen und
Rückersätze für erbrachte Dienstleistungen städtischer Mitarbeiter einnahmenseitig auf dem jeweils zugehörigen Teilabschnitt zu erfassen.
Das Amt für Personalwesen hat im Konnex damit angemerkt, dass ab
dem Jahr 2020 alle Personalkostenrefundierungen in einem Sammelnachweis dargestellt werden. Das Referat Besoldung ist mit dem Amt
für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV in Korrespondenz, ob ein eigener Fonds für Personalkostenrefundierungen angelegt
werden soll. Hintergrund dafür ist, dass bei manchen Personen eine
Zuordnung zu ihrem ursprünglichen Fonds oft schwer durchführbar ist.

Auftragssumme
Innovations- und
Projektmanagementunternehmen

Die vom Beratungsunternehmen offerierten Leistungen sind ab dem
Jahr 2014 den Bereichen „Organisationsarbeit“ (Bedeckung aus der
Basisfinanzierung) und „Projektarbeit“ (Bedeckung aus der Projektfinanzierung) zugeordnet worden. Für beide Arbeitsbereiche ist eine gedeckelte Gesamtauftragssumme in Höhe von insgesamt netto
€ 34.360,00 vorgesehen. Die Höhe der Deckelung für Leistungen im
Zusammenhang mit der allgemeinen Beratung, Begleitung, Moderation und Organisation der Verbandsarbeit (Organisationsarbeit) entspricht jener für die Teilnahme an Projektsitzungen, Projektorganisation etc. (Projektarbeit) und beträgt jeweils netto € 17.180,00. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich anfallenden Leistungen und Kosten und beläuft sich der seit dem Jahr 2016 festgelegte Satz auf
€ 115,50 pro Stunde. Für die Jahre 2018 und 2017 wurde dem Planungsverband Innsbruck und Umgebung ein Betrag von € 6.245,00
bzw. € 14.630,70 in Rechnung gestellt.
9.1.2 Projektfinanzierung

Einnahmen /
Ausgaben

Im Rahmen der Durchsicht der Rechnungsabschlüsse stellte die Kontrollabteilung fest, dass es sich bei den darin ausgewiesenen Einnahmen (Projektfinanzierung – Gemeindeanteile) im Wesentlichen um
Überschüsse aus den Vorjahren handelt. Aufgrund der in den nachfolgend angeführten Wirtschaftsjahren vorgelegenen, geringen Ausgaben

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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