Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.56
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Subventionen bei diesen Summen bzw.
bei den geförderten Vereinen unstrittig
waren.
F6, Zeichn. Nr. 2731), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich "Sport" werden
gemäß Beilage genehmigt.
GR Gruber referiert die Anträge des
Verkehrsausschusses vom 4.12.2006.
22.
Verkehrsmaßnahmen
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 30.11.2006.
23.
III 7162/2006
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F30, Arzl, Bereich
westlich Lehmweg, Teilflächen
der Gp. 1862 und 1863, und der
Bereich nördlich Canisiusweg
die Gp. 16, 27, 28, 29/1, .148,
1880, 1886/1 sowie Teilflächen
der Gp. 1886/2 und 1887, alle KG
Arzl (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1,
Zeichn. Nr. 2533, und Nr. AL - F6,
Zeichn. Nr. 2731), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.11.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes AL - F3, Arzl, Bereich
westlich Lehmweg, Teilflächen der
Gpn. 1862 und 1863 und der Bereich
nördlich Canisiusweg die Gpn. 16, 27,28,
29/1, .148, 1880, 1886/1 sowie Teilflächen
der Gpn. 1886/2 und 1887 alle KG Arzl
(als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533 und Nr. AL GR-Sitzung 14.12.2006
24.
III 7163/2006
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. 63/gk2,
Pradl, Bereich Premstraße 27 bis
37, Kaufmannstraße 28 bis 34
und 40 sowie Schullerngasse 12
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gk, Zeichn.
Nr. 3417), gemäß § 56 Abs. 3
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 63/gk2, Pradl,
Bereich Premstraße 27 bis 37, Kaufmannstraße 28 bis 34 und 40 sowie Schullerngasse 12 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gk, Zeichn. Nr. 3417),
gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2006, zu
beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Hier geht es um ein Projekt der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG).
StR Dr. Pokorny-Reitter: Hinter dieser
schnöden Bezeichnung steckt natürlich ein
sehr wichtiger Akt, nämlich der Neubau in
der Premstraße - Schullernstraße. Die
meisten Mitglieder des Gemeinderates
werden diese Siedlung, die früher
"Stalingrad" geheißen hat, kennen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Heißt sie
immer noch.)