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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.286

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Von dem zum Stichtag 31.12.2018 ausgewiesenen Guthaben in Höhe
von € 49.977,24 ließ sich ein Betrag von € 37.700,94 aus dem Ordentlichen Haushalt (Basisfinanzierung) und ein Betrag von € 12.276,30 aus
dem Außerordentlichen Haushalt (Projektfinanzierung) ableiten. Die in
obiger Tabelle angeführten Überschüsse waren jeweils zur Begleichung von Aufwendungen in den Folgejahren vorgesehen.
9.1.4 Neuausrichtung
Verbandsobmann

Der Wahlvorschlag der Stadt Innsbruck (StS-Beschluss vom
07.11.2018), die Funktion des Verbandsobmannes mit dem Bürgermeister der Gebietskörperschaft zu besetzen, wurde von der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung in ihrer Sitzung am 27.11.2018 einstimmig angenommen. Unmittelbar danach erklärte der neue Verbandsobmann, dass er „sein Obmannamt
vorerst nur für die Zeit der Klärung der neuen Verbandsstrukturen übernehmen“ möchte.

Geschäftsordnung

In einem ersten Schritt wurde von der Verbandsversammlung am
03.07.2019 eine neue (und zugleich die erste) Geschäftsordnung für
den Planungsverband Innsbruck und Umgebung beschlossen.
Demnach ist die Geschäftsstelle weiterhin das Stadtmagistrat, Stadtamt
oder Gemeindeamt der jeweiligen Sitzgemeinde. Die operative Abwicklung der Geschäfte soll künftig einem (oder mehreren) Koordinator(en)
obliegen. Im Auftrag und in Absprache mit dem Verbandsobmann bereitet dieser u.a. die Sitzungen des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung inhaltlich und organisatorisch vor. Ferner fungiert
der Koordinator als Geschäftsführer und kann – mit Beauftragung durch
die Verbandsversammlung – auch alle Aufgaben und Pflichten der bisherigen Geschäftsstelle im Rahmen der laufenden Gebarung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung übernehmen. Dazu zählen
die Durchführung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten und Organisationsaufgaben, die Abwicklung von Ausschreibungen und Auftragsvergaben, die Haushaltsführung und der Vollzug des Rechnungswesens u.a.m.

Zwischenzeitliche
Geschäftsführung

Des Weiteren hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom
03.07.2019 beschlossen, die ARGE GemNova und das seit Jahren für
den Planungsverband tätige Innovations- und Projektmanagementunternehmen mit der zwischenzeitlichen Geschäftsführung zu beauftragen. Die in Rede stehende ARGE ist auch für die Vorbereitung der Ausschreibung der Geschäftsführung (Koordinationsstelle) gemäß den Vorgaben bzw. den Ausführungen im Raumordnungsplan „LebensRaum
Tirol Agenda 2030“ des Landes Tirol zuständig.
Die zwischenzeitliche, externe Führung ist u.a. auch auf den Umstand
zurückzuführen, dass der langjährige städtische Mitarbeiter der
MA III – Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung und
Leiter der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung mit Juli 2019 von seiner Arbeitsleistung freigestellt wurde.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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