Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.82
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31.11 I-OEF 96/2006
Videoüberwachungssysteme,
Evaluierung (GR Hof)
GR Hof: Bei der Videoüberwachung gibt
es tatsächlich immer wieder Probleme.
Evaluierungen sind voll durchzuführen,
weil eine Videoüberwachung eine Vielzahl
von Verdrängungsmechanismen bewirkt:
Räumliche Verdrängungsmechanismen
von einer Deliktsart oder Verbrechensart
in eine andere Verbrechensart.
Das heißt, dass eine seriöse Evaluierung
relativ umfassend ausfallen muss, damit
man auch wirklich weiß, ob eine Videoüberwachung im Einzelfall auch tatsächlich sinnvoll und angebracht war.
Die Innsbrucker Grünen stehen einer
Videoüberwachung insgesamt kritisch
gegenüber. Allerdings haben wir gelernt,
dass es Einzelfälle gibt, in denen eine
Videoüberwachung auch Sinn machen
kann. Es ist dies ein enormer Eingriff in
private Rechte, die es auch im öffentlichen
Raum gibt.
Eine Videoüberwachung sollte daher nur
mit professioneller Evaluierung eingeführt
werden, damit man weiß, ob sie tatsächlich nötig war oder nicht. Das wird jedoch
voraussichtlich Geld kosten. Um abzuklären was dazu nötig ist, um ein sinnvolles
Modell der Evaluierung für die Stadt
Innsbruck zu entwickeln, das eventuell
Modellcharakter für andere Städte haben
könnte, bitte ich, diesen
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Eberharter: Eine Videoüberwachung
ist ein sehr heikles Thema, wenn auch
hinlänglich bewiesen ist, dass diese sehr
wohl zum subjektiven Sicherheitsgefühl
gehört. Dieser Videobus, der von der
Bundespolizei in Innsbruck eingesetzt
wird, bringt nicht das Ergebnis, das man
sich erwartet hat.
Auf der anderen Seite gibt es zum Beispiel
bei den Kennzeichen-Erkennungskameras
auf der Autobahn sehr große Erfolge.
Dadurch kann automatisch erkannt und
abgeklärt werden, ob das Fahrzeug
gestohlen wurde.
GR-Sitzung 14.12.2006
Das Problem einer Videoüberwachung ist,
wie man mit den Daten umgeht. Das ist im
Strafgesetzbuch (StGB) genauestens
festgelegt. Die Überwachungszonen sind
in der Stadt Innsbruck von acht auf sechs
reduziert worden und nach 48 Stunden
müssen die Daten wieder gelöscht
werden.
Ich glaube aber, dass die Evaluierung
nicht in unseren Bereich fällt. Eine
Videoüberwachung findet zum größten
Teil auf privaten Flächen (Banken,
Kaufhäuser) statt. Die Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) bauen diese aus.
Bei der Stadt Innsbruck läuft derzeit mit
einer mobilen Kamera einen Probebetrieb,
da man gesehen hat, dass diese besser
als eine fix stationierte Kamera ist.
Prinzipiell ist es so, dass die Überwachung
durch eine Videokamera sehr viel Arbeit
für die Polizei bedeutet. Wenn der
Videobus im Einsatz ist, sind sechs
Personen damit beschäftigt (zwei Personen im Bus und zwei Personen als
Fußstreifen). Man ist bei der Polizei sehr
wohl der Meinung, dass drei Doppelstreifen sicherlich denselben Sicherheitseffekt
ergeben wie dieser Bus mit zwei Kameras.
Etwas anderes ist die Beweissicherung.
Bezüglich der Evaluierung glaube ich
nicht, dass die Stadt Innsbruck das
machen kann und bin deshalb für die
Ablehnung dieses Antrages.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Dazu kann ich aus rechtlicher Sicht
replizieren: Wenn, dann könnte sich dieser
Antrag nur auf jene Bereiche beziehen, die
im Einflussbereich der Stadt Innsbruck
liegen. Es können weder private Bereiche
noch jener Bereich, der sich unmittelbar
mit der Kriminalitätsbekämpfung von
Seiten der Polizei beschäftigt, evaluiert
werden.
Hier muss nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eine entsprechende Verordnung ergehen. Dort muss es sich um
Kriminalitätsschwerpunkte handeln und
das kann sicherlich nicht die Stadt
Innsbruck überprüfen. Aber ich glaube, so
war dieser Antrag auch nicht gemeint.
GR Hof: Eine solche Evaluierung macht
nur Sinn, wenn sie in Zusammenarbeit mit
der Polizei erfolgt. Das wird ein ganz