Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.85

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31.12 I-OEF 97/2006
Badesee im Westen von
Innsbruck, Standort, Errichtung
und Betrieb (StR Mag. Schwarzl)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
SPÖ, FREI und GR Heis; 19 Stimmen):
Der Antrag von StR Mag. Schwarzl auf
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
SPÖ, FREI und GR Heis; 19 Stimmen):
Der von StR Mag. Schwarzl in der Sitzung
des Gemeinderates am 23.11.2006
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte
nach abgelehnt.

31.13 I-OEF 98/2006
Baumreporting, zeitnahe
Information für die Öffentlichkeit
(StR Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Ich denke, dass sich
das zuständige Amt, Politikerinnen bzw.
Politiker und Bürgerinnen bzw. Bürger
sehr viel Mühe und Aufregung ersparen
könnten, wenn es eine möglichst zeitnahe
Berichterstattung der Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, über das Entfernen von
Bäumen und über Ersatzpflanzungen
geben würde.
Dies wäre in "Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert" sowie auf der
Homepage der Stadt Innsbruck durchzuführen, wodurch man sich viele Anrufe und
viel Ärger ersparen könnte.
Ich bitte daher um
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE,
GR Ing. Krulis, GR Wanker, GR Rott,
GR Altmann und GR Dr. Waibel; 12 Stimmen):
Der Antrag von StR Mag. Schwarzl auf
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
GR-Sitzung 14.12.2006

Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE,
GR Heis und GR Tunner; 9 Stimmen):
Der von StR Mag. Schwarzl in der Sitzung
des Gemeinderates am 23.11.2006
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte
nach abgelehnt.

31.14 I-OEF 99/2006
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), Gesellschaftsvertrag, Ergänzung in Punkt IV.
bezüglich der von der Stadt
Innsbruck zur Vergabe überlassenen Wohnungen (StR Mag.
Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Anlässlich einer
Berichterstattung über eine Wohnungsvergabe an einen städtischen Mitarbeiter
habe ich mir die Satzung der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) noch
einmal genau angesehen.
Es ist so, dass wir als Stadt Innsbruck
nicht nur das Vergaberecht für unsere
eigenen Wohnungen, sondern auch für die
gemeinnützigen Bauvereinigungen, die in
der Stadt Innsbruck bauen, haben. Wir
haben auch die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG), wo in der
Satzung zwar sehr oft die Sozialpflichtigkeit enthalten ist, aber wie mit Wohnungen
verfahren wird, die nicht mehr direkt der
städtischen Wohnungsvergabe unterliegen, ist irgendwie nicht geklärt.
Wir sollten einfach in der Satzung der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) den Punkt aufnehmen, damit
klar ist, dass für Wohnungen, die von der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) im Auftrag der Stadt Innsbruck
verwaltet werden, jedenfalls das
städtische Vergaberecht gilt.
Ausgenommen davon sollen nur jene
Wohnungen sein, die auch explizit von
einem politischen Gremium als solche frei
zu vergebende Wohnungen genannt
werden.
Weiters soll uns von der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) am
Jahresende eine Bilanz, wie viele frei zu