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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.93

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Mehrwertsteuer auf 10 % Mehrwertsteuer
kommen sollten. Das ist ein sehr hoher
Preis. Beim Autofahren kann man sich
vielleicht einschränken, aber beim Strom
bzw. bei anderen Energiekosten, hat man
eigentlich keine Möglichkeit selbst zu
entscheiden, weil das einfach notwendig
ist.
Das ist wirklich eine Sache, die auf
nationaler Ebene geregelt gehört. Man soll
im Nationalrat darüber diskutieren und
Experten einladen, um zu sehen, welche
Auswirkungen das hat, wenn man gewisse
Dinge ändert. Ich bin froh, dass in der
Praxis der Punkt 19. und 20. Gott sei Dank
schon lange anders gehandhabt wird, als
es GR Mair geschildert hat. Sie können
mir glauben, dass das in der Praxis
wirklich anders ist, da ich mich in dieser
Branche etwas auskenne.
Wir werden diese Punkte ablehnen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Nach
den sehr kompetenten umfassenden
Ausführungen von GR Ing. Krulis könnte
ich meine Wortmeldung fast zurückziehen.
Nachdem ich erstens als Sozialreferent
immer wieder mit der Anmietung von
Wohnungen konfrontiert und zweitens
Mitglied des Aufsichtsrates der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
bin, darf ich doch zwei bzw. drei Feststellungen dazu machen:
In der Regel werden zwei bzw. maximal
drei Monatsmieten als Kaution verlangt, da
dies wirklich notwendig ist. Bei der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) ist es sogar so, dass wir bei
manchen Wohnungen, die wir zurückbekommen, € 5.000,-- bis € 7.000,- investieren müssen, um diese wieder in Stand zu
setzen. Hier reicht in vielen Fällen die
Kaution bei weitem nicht aus, um das
abzudecken.
Im Privatbereich sind zwei bzw. drei
Monatsmieten als Kaution nicht unangemessen. Meistens ist in einer Wohnung
irgendetwas, wie zum Beispiel eine Küche,
eingebaut. Wenn der Boden ruiniert wird,
kostet die Erneuerung meistens viel mehr,
als die Kaution ausmacht. Hier würde ich
die Praxis als nicht unangemessen
ansehen.

GR-Sitzung 14.12.2006

Was die Ausübungsregeln für Immobilienmakler anlangt, so möchte ich darauf
hinweisen, dass die frühere Praxis wirklich
unangemessen war. Die Makler haben
immer drei Monatsmieten verlangt, auch
wenn eine Wohnung beispielsweise nur
für ein oder zwei Jahre vermietet wurde.
Das war unangemessen und dem hat der
Gesetzgeber auch Rechnung getragen.
Wenn für eine kurze Zeit vermietet wird,
dann darf der Vermieter nur eine bzw.
zwei Monatsmieten verlangen. Ich glaube
bei drei Jahren, darf der Vermieter nur
zwei Monatsmieten verlangen, und wenn
der Mietvertrag unbefristet ist, drei
Monatsmieten. Dem hat man Rechnung
getragen.
Ich kann mich erinnern, dass ich als
Sozialreferent der Mag.-Abt. II, Soziales,
die Weisung erteilt habe, wenn für
Wohnungen, die Sozialvereine anmieten,
drei Monatsmieten als Kaution verlangt
werden, dann ist diese Wohnung nicht
anzumieten und nicht zu finanzieren. Ich
bin von den Sozialvereinen beschimpft
und gegeißelt worden, aber ich wollte
dieser wirklich unangemessenen Vorgangsweise einen Riegel vorschieben,
weil wir auf diese Weise diesem Missbrauch der Vermieter bzw. in diesem Fall
der Realitätenvermittler Vorschub geleistet
haben. Natürlich ist uns die eine oder
andere Wohnung durch die Lappen
gegangen, aber trotzdem bin ich dieser
Auffassung gewesen.
Hier hat man jetzt schon Regelungen
eingebaut, dass, wenn Wohnungen bis zu
drei Jahren vermietet werden, nur eine
Monatsmiete bzw. zwei Monatsmieten
verlangt werden.
Was die Vergebührung von Mietverträgen
anlangt, so bin ich der Auffassung, dass
eine solche Vergebührung auch abgeschafft gehört. Das war auch in unserem
Wahlprogramm enthalten. Dies nicht nur
deshalb, weil es ein großer bürokratischer
Aufwand ist, sondern man kann davon
ausgehen, wenn Menschen eine Wohnung
anmieten, dann sind sie immer in einer
sozial angespannten Situation.
Hier von Menschen noch eine Steuer zu
verlangen, ist hinsichtlich der sozialen
Treffsicherheit einfach falsch und unangemessen. Es ist gleich, ob es sich um