Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.109

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- 862 -

Kommunalbetriebe AG (IKB)" zu sprechen
ist, wie dies die Frau Bürgermeisterin
getan hat, ist mir ein Rätsel.

6.

Der operative Gewinn ist von € 19,8 Mio
im Jahr 2004 auf € 0,2 Mio im Jahr 2005
gesunken, der Jahresüberschuss ohne
Auflösung der Rücklagen wäre negativ.

Welche weiteren Kosten werden
erwartet, für die unter dem Titel "allgemeine betriebliche Aufwände"
Rücklagen gebildet werden?

7.

Welche Mittel stellen tatsächlich freie
Rückstellungen unter dem Titel "allgemeine betriebliche Aufwände" dar?

Es gibt nun zumindest zwei Erklärungsmöglichkeiten:

8.

Wie hoch waren die Ausschüttungen
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) an die Eigentümer jeweils in
den Jahren 2001, 2002, 2003, 2004
und 2005?

1.

2.

Die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) will die Begehrlichkeiten der
Eigentümer (Stadt Innsbruck 50 % + 1
Aktie, Tiroler Wasserkraft AG {TIWAG} 50 % -1 Aktie) nicht wecken
und erfindet in dem Jahr, in dem sie
die Steuerrückstellung auflösen muss,
einen neuen Rückstellposten "allgemeine betriebliche Aufwände".
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) hat ein ernstes Problem und
löst Rückstellungen auf. Das wäre
dann der Fall, wenn unter "allgemeine
betriebliche Aufwände" keine neue
Rückstellung gebildet wird, sondern
alle Finanzmittel benötigt werden.
Dann ist der Rückgang des operativen Gewinns in der Höhe von
€ 19,8 Mio auf € 0,2 Mio umso bedenklicher.

Die Frau Bürgermeisterin wird deshalb
ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.

Welche Zahlen veranlassen Sie, vom
"besten Jahr für die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB)" zu
sprechen?

2.

Wie stellt sich das EBIT der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) der
Jahre 2001, 2002, 2003, 2004 und
2005 dar?

3.

Wie hoch werden die Kosten für die
Kanalsanierungen geschätzt, für die
nun Rücklagen gebildet wurden?

4.

Was ist unter "letztmaligen Vorkehrungen Strom-Erzeugung" zu verstehen, für die Rücklagen gebildet wurden?

5.

Wie hoch werden die Kosten für
"letztmalige Vorkehrungen StromErzeugung" geschätzt, für die nun
Rücklagen gebildet werden?

GR-Sitzung 14.12.2006

Mair e. h.
34.6

Liegenschaft Brunecker Straße 1
bzw. 3, Ver- bzw. Ankauf, Trassensicherung für die Führung
der Regionalbahn (GR Mair)

GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Am 1.8.2006 wurde die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), und
in Abschrift auch Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, Bgm.-Stellv. Mag. Dr.
Platzgummer, StR Dr. Pokorny-Reitter,
StR Mag. Oppitz-Plörer, StR Dipl.-HTLIng. Peer sowie StR Mag. Schwarzl nebst
Beamtinnen bzw. Beamten des Stadtmagistrates Innsbruck von der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) über folgenden Sachverhalt informiert:
Für die Führung der Regionalbahn im
Bereich Brunecker Straße/Amraser Straße
gibt es zwei mögliche Varianten zur
Trassensicherung. Variante eins besteht in
einem Abbruch des Eckhauses Brunecker
Straße 1/Amraser Straße, wobei die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) darauf
hinweist, dass bei diesem Gebäude,
damals im Eigentum der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), bei
einem eventuellen Verkauf auf diesen
Sachverhalt Rücksicht genommen werden
müsse. Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) bezeichnet diese Variante selbst als "aus der
Not geboren".
Variante zwei wird von der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) als ideal bezeichnet, wobei