Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.134

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AO-Haushalt 2005 zu sehen ist. Für die Anmeldung der einzelnen Jahresansätze des AO-Haushaltes 2005 hat die MA IV – Finanzverwaltung
und Wirtschaft allgemeine Grundsätze erarbeitet, die als strikte Vorgaben unbedingt zu beachten sind und deshalb alljährlich wiederholend
den Abteilungen zur Kenntnis gebracht werden. Neben den Grundsätzen der „Ausgabenorientierung“ oder der „Projektreife“ hat vor allem
auch jener der „Bewirtschaftung“ von Vorhaben des AO-Haushaltes
große Bedeutung.
Übertragung von Kredit- Gemäß Pkt. 8 der zur Haushaltssatzung 2005 ergangenen Ausführesten aus dem
rungsbestimmungen für den Voranschlag 2005 gelten Ausgabemittel
AO-Haushalt 2004
des AO-Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch

nicht verfügt ist, grundsätzlich als verfallen. Der Gemeinderat kann
jedoch über Antrag des Finanzausschusses in begründeten Fällen über
deren weitere Verwendung nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher, d. h. eine Übertragung auf das Folgejahr, verfügen.
Im Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr 2005 hat die
MA IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, jene mit den Anordnungsberechtigten abgestimmten und aus sachlichen Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem AO-Haushalt 2004 in den AO-Haushalt
2005 in der Gesamthöhe von € 8,8 Mio. vorgeschlagen. In weiterer
Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 31.3.2005 sowohl den
Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom
21.3.2005 zur Übertragung von nicht verbrauchten Kreditresten aus
den Ansätzen 2004 in den AO-Plan 2005 im Ausmaß von € 8,8 Mio.
angenommen als auch einen Zusatzantrag im Hinblick auf den Transfer
weiterer Mittel in der Höhe von € 0,1 Mio. aus dem AO-Haushalt 2004
in den AO-Haushalt 2005 genehmigt. Insgesamt wurden somit Kreditreste des Jahres 2004 im Betrag von € 8,9 Mio. in den AO-Plan 2005
übertragen. Die Kontrollabteilung konnte in diesem Zusammenhang
positiv anmerken, dass der in das Jahr 2005 transferierte Betrag im
Vergleich zu den Vorjahren weiter reduziert worden ist.
Folgeeinnahmen bzw.
Folgeausgaben

Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet
der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des
Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab
einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,-- unbedingt für jedes
einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeeinnahmen bzw.
-ausgaben, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre zu ermitteln und bekannt zu geben.
Die Kontrollabteilung hat bereits in einem früheren Bericht diese Problematik erörtert und auch darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe
der Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben für die politische Entscheidung,
ob ein künftiges Projekt tatsächlich verwirklicht werden soll, eine wesentliche Grundlage darstellt. Eine ähnliche Feststellung hat auch der
Bundesrechnungshof in der Vergangenheit in der Weise getroffen, als

ZI. KA-11534/2006

des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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