Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.144

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der Vertragspartner unterfertigt worden waren. Es wurden Schlussabnahmen durchgeführt und dabei die jeweilige Abrechnungssumme
samt Laufzeit der Gewährleistungsfrist protokolliert. Das Bauvorhaben
war zum Prüfungszeitpunkt zur Gänze abgerechnet.
6 Baudurchführung
ÖBA, Baustellenkoordination

Mit Bescheid vom 2.5.2005 wurde durch die Stadt Innsbruck die Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaues zur Unterbringung einer
Hackschnitzelfeuerungsanlage auf dem Gelände des Zentralhofes erteilt. Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inkl.
der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) wurden durch Mitarbeiter der IIG & CO
KEG wahrgenommen. Ein Baustellenkoordinator wurde bestellt, die
Voraussetzungen zur Durchführung der Bauarbeiten gem. BauKG waren gegeben.
7 Betrieb

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme (Vollbetrieb) erfolgte Ende November 2005. Die
Gesamtheizleistung der Anlage beträgt 1.000 kW und versorgte das rd.
50.000 m² große Areal des Zentralhofs in der Rossaugasse. Der Hackschnitzelkessel wurde an das bestehende Fernheiznetz angeschlossen,
der Verbrennungsablauf erfolgte vollautomatisch und leistungsabhängig.

Betriebssicherheit

Bei Anlagenausfall wird übergangslos einer der beiden Bestandskessel
(Gasbetrieb) in Betrieb gesetzt. Seitens der Betriebstechnik wurde mitgeteilt, dass sich nach anfänglichen Störungen der Heizablauf eingespielt hatte und die Heizung störungsfrei funktionierte. Abgesehen von
den Problemen in der Anfangsphase wurde seitens des zuständigen
Referenten die neue Heizanlage durchwegs positiv bewertet.

Betreuung, Wartung

Die Anlage bedarf einer ständigen Wartung, da in regelmäßigen Abständen die Asche entsorgt werden muss. Nach der ersten Heizperiode
waren Optimierungen betreffend die Effizienz der Ascheentsorgung
geplant.
8 Kosten

Bundesförderung

Zl. KA-13355/2006

Ende November 2004 wurde durch die IIG & Co KEG gem. Umweltförderungsgesetz um die Gewährung einer Förderung angesucht. Zwischen dem zuständigen Bundesministerium und der IIG & Co KEG wurde ein Förderungsvertrag abgeschlossen, worin eine Förderung in der
Höhe von 30% der Förderbasis zugesagt wurde. Eine Bedingung des
Fördervertrags stellten durchzuführende Emissionsmessungen bei verschiedenen Lastzuständen dar. Da sich unter Volllast ein Energieüberschuss einstellte, konnten in der Heizperiode 05/06 nicht alle geforderten Messungen durchgeführt werden. Die fehlenden Messungen sollten
in der nachfolgenden Heizperiode durchgeführt und danach dem Förderungsgeber übermittelt werden.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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