Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.294
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Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Kontext, mehr Aufmerksamkeit
auf die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen des vom GR am
18.02.2016 beschlossenen Statutes des IGB zu legen. Insbesondere
auf die ordnungsgemäße Zusammensetzung sowie Beschlussfähigkeit
des Innsbrucker Gestaltungsbeirates.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration mit, dass die Beschlussfähigkeit für
die Freigabe aller Protokolle gegeben war. Zudem werde jedenfalls
auch künftig auf die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
größtmöglichen Wert gelegt.
Ausgaben des IGB
2017 und 2018
Die Kontrollabteilung stellte mit nachfolgender Tabelle die mit der betreffenden Fachdienststelle abgestimmten mittelbaren und unmittelbaren angemessenen Ausgaben – untergliedert in die einzelnen Aufwandsgruppen – des Innsbrucker Gestaltungsbeirates für die beiden
Prüfungsjahre 2017 und 2018 dar.
Innsbrucker Gestaltungsbeirat 2017 - 2018
(Beträge in Euro)
Aufwendungen
2018
2017
Honorare
62.400,00
63.600,00
Übernachtungskosten
3.120,00
3.240,00
Reisekostenpauschale
8.245,91
8.646,48
Workshops
10.694,31
24.554,28
Verpflegung
3.633,53
3.546,86
Transporte
1.323,50
1.375,00
350,00
0,00
Diverse
Gesamtausgaben
89.767,25 104.962,62
Die Kontrollabteilung setzte die zweckgebundenen Ausgaben des IGB
der prüfungsrelevanten Finanzjahre 2017 und 2018 (€ 104.962,62 bzw.
€ 89.767,25) in Relation zu den unter der Anordnungsberechtigung des
Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration stehenden
Gesamtausgaben (€ 381.516,69 bzw. € 488.792,28) und errechnete
sohin ein Verhältnis von 27,51 % bzw. 18,37 %. Demnach wurde im
Jahr 2017 mehr als ein Viertel der gesamten, vom in Rede stehenden
Amt in Auftrag gegebenen Leistungen für den Innsbrucker Gestaltungsbeirat aufgewendet. Im darauffolgenden Kalenderjahr 2018 hat die
städtisch Fachdienststelle annähernd jeden sechsten verausgabten
Euro für den IGB verwendet.
Das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration hat im Jahresvergleich für den unabhängigen Sachverständigenbeirat im Jahr
2018 eine Summe von € 73.765,91 (2017: € 75.486,48) an pauschalen
Vergütungsentgelten für abgehaltene Sitzungen des IGB verausgabt.
An den je sieben zweitägigen Sitzungen des Gestaltungsbeirates in den
Jahren 2018 und 2017 haben zusammen 52 bzw. 53 bestellte Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder teilgenommen und folglich € 62.400,00
(2017: € 63.600,00) an Beratungsleistungen (Honoraren), € 3.120,00
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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