Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.148

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ergab, dass für dieses Schulprojekt für die Bereitstellung des Materials
seitens der Markthalle Innsbruck, des involvierten Amtsvorstandes und
der zuständigen Stadträtin ein von der Stadt zu übernehmender Pauschalbetrag mündlich vereinbart worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig derartige Vereinbarungen
schriftlich zu dokumentieren und unterzeichnen zu lassen. In ihrer Stellungnahme dazu teilte die betreffende Dienststelle u.a. mit, dass hinkünftig auch solche Gemeinschaftsprojekte im Detail schriftlich fixiert
und von allen Beteiligten unterfertigt werden.
Mehrzweckhalle
Im Rahmen der Belegkontrolle wurde eine Auszahlungsanordnung der
Tiroler Landesschwimm- Magistratsabteilung V, Sportamt, behoben. Es handelte sich dabei um
verband
die Anweisung einer Rechnung für die Kosten der Verlegung eines PVC-

Bodens im auf dem Areal des Freibades Tivoli befindlichen Verbandsgebäude des Tiroler Landesschwimmverbandes. Der zu zahlende Betrag ist zu Lasten der Vp 1/262000-614000 – „Sportplätze Instandhaltung Gebäude“ eingewiesen worden.
Dabei wurde folgende Problematik in Bezug auf die Instandhaltung
augenscheinlich. Das gegenständliche Gebäude steht auf einer im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck befindlichen Liegenschaft, deren
Fläche mit Vertrag vom 29.4.1996 von der IKB AG in Miete genommen
worden ist. Nach Meinung des für das Vertragswesen zuständigen Bereichsleiter der Rechtsabteilung der IIG & Co KEG wäre im Rahmen der
Begründung des Mietverhältnisses auch die Instandhaltungspflicht des
in Rede stehenden Gebäudes auf die IKB AG übergegangen und sei
dies auch aus den einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bildenden Lageplänen ersichtlich.
Nachdem jedoch die IKB AG im Jahr 1999 im Vorfeld der Ausrichtung
der Seniorenschwimmeuropameisterschaft eine Kostenübernahme unbedingt erforderlicher Sanierungsmaßnahmen am Mehrzweckgebäude
wegen des aufrechten Eigentumsrechtes der Stadtgemeinde Innsbruck
abgelehnt hat (Schreiben vom 13. Jänner 1999, Zl. BG 1/99), werden
die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten tatsächlich über das Instandhaltungsbudget für Sportplatzgebäude abgewickelt. Die Betriebskosten, resultierend aus dem Strom- und Wasserverbrauch, werden
über die IISG, dort ebenfalls aus dem Sportplatzbudget, getragen.
Einer Auskunft des für die Bäderbetriebe verantwortlichen Abteilungsleiters der IKB AG wiederum zufolge soll dieses Gebäude seinerzeit von
einem Sponsor errichtet und dem Tiroler Landesschwimmverband im
Schenkungswege überlassen worden sein.
Hinsichtlich des Versicherungsschutzes hat sich herausgestellt, dass
das Objekt weder in der IIG/Stadt/IISG-Liste noch in der IKB AGPolizze aufscheint und, laut Mitteilung des für die Stadtgemeinde Innsbruck tätigen Versicherungsmaklers, somit auch nicht versichert ist. Die
IKB AG-Polizze würde allerdings auch einen Passus für gemietete Gebäude vorsehen.

Zl. KA-17536/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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