Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.149
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Die Kontrollabteilung empfahl die Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse des betreffenden Mehrzweckgebäudes abzuklären sowie die
Nutzungsbedingungen mit dem Verband schriftlich festzulegen.
In der Stellungnahme wurde die Problematik zur Kenntnis genommen
und sollten über Initiative des Sportamtes Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden, um die Eigentumsverhältnisse zu klären.
Skonto
Im Rahmen der Belegkontrolle wurde eine von der MA III, Amt für
Tiefbau zur Auszahlung angewiesene Rechnung behoben. Die in der
Rechnung genannte Zahlungsmodalität lautete auf Rechnungsbegleichung ohne Abzug, jedoch wären lt. allg. Geschäftsbedingungen 2 %
Skonto gewährt worden.
Mit Verweis auf das Rundschreiben des Magistratsdirektors vom
31.10.2006 vertritt die Kontrollabteilung im Zweifelsfall die Meinung
das Skonto jedenfalls zu nützen.
Skonto
Es wurde eine Rechnung der MA V des Amtes für Erziehung, Bildung
und Gesellschaft für Spielwaren und Unterrichtsmaterialien behoben.
Seitens der Kontrollabteilung wurde diesbezüglich die Nichtbeanspruchung der Skontoabzugsmöglichkeit beanstandet. Nach direkter Rücksprache beim zuständigen Sachbearbeiter teilte dieser mit, dass der
Skontoabzug aus terminlichen Gründen (programmtechnische Erfassung der Auszahlungsanordnung, Unterschriftsleistung des Anordnungsberechtigten usw.) im Zusammenhang mit der Abwicklung der
gegenständlichen Auszahlungsanordnung nicht möglich war.
Bei allem Verständnis für die ordnungsgemäße Abwicklung von Auszahlungsanordnungen empfahl die Kontrollabteilung dennoch darauf zu
achten, von angebotenen Skontoabzugsmöglichkeiten Gebrauch zu
machen.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Prüfungsumfang
Zl. KA-17536/2006
Im Zeitraum zwischen 1.7.2006 und 30.9.2006 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an 2 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich dabei auf € 12.900,00 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von € 430.000,00. Bei diesen Amtshandlungen an Ort
und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende städt. Objekte auf deren Funktion bzw. Zustand zu überprüfen
und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen, soweit dafür eine Notwendigkeit bestand.
Bei keinem Vorgang gab die vorgefundene Situation Anlass zu Feststellungen. Sämtliche Haftbriefe wurden freigegeben.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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