Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.8

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- 254 -

1.

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 22.11.2007 (9. Sitzung)

Bgm.in Zach: Die Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates vom
22.11.2007 (9. Sitzung) wurde allen
Mitgliedern des Gemeinderates zugemittelt. Erhebt sich gegen die Fassung des
Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird
genehmigt.

2.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Zach: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführte Punkte auf die Tagesordnung
zu nehmen:
Zu Punkt 2., Anträge des Stadtsenates
-

-

-

Vertrag zwischen dem Land Tirol und
der Stadtgemeinde Innsbruck über
die Behandlung der Abfälle im Gebiet
der Stadtgemeinde Innsbruck gemäß
§ 9 Abs. 2 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG)
Auftrag der Stadtgemeinde Innsbruck
an die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) zur Übernahme des Vertrages betreffend Behandlung von Abfällen in Anlagen außerhalb Tirols, Errichtung einer Umladestation, Errichtung einer Mechanischen Abfallbehandlungsanlage im Ahrental
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf einer
etwa 74,7 m2 großen Teilfläche des
Grundstückes 689/7 und eines zirka
95,6 m2 großen Trennstückes des
Grundstückes 689/6, beide vorgetragen in EZ 560, Grundbuch 81102 Amras, von der OKU Immobilienverwaltung GesmbH zur Realisierung des
neuen Radweges auf der Nordseite
der Amraser-See-Straße (südlich Media-Markt)
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AL Ö11, Bereich "Arzl-Ost", nördlich Ru-

GR-Sitzung 27.3.2008

mer Straße, östlich Lehmweg (als
Änderung des Örtliches Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006, 2. Entwurf
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand? Das ist nicht der
Fall.
GR Mag. Kogler: Ich möchte mich im
Namen der nicht im Stadtsenat vertretenen Fraktionen bedanken, dass wir diese
Akten so früh zur Verfügung gestellt
bekommen haben. Hinsichtlich der
Änderung des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 möchte ich
anregen, dass man vielleicht die Frist für
die Einladung zum Gemeinderat von fünf
Tagen auf eine Woche verlängert, damit
man sich im Sinne der Sache intensiver
und besser vorbereiten kann.
Ich bedanke mich aber für die Zurverfügungstellung der umfangreichen Akten.
Bgm.in Zach: Wir werden darüber
beraten.
Alle Mitglieder wissen, dass wir heute
einen wichtigen Punkt, und zwar den
"Vertrag zwischen dem Land Tirol und der
Stadtgemeinde Innsbruck über die
Behandlung der Abfälle im Gebiet der
Stadtgemeinde Innsbruck gemäß § 9
Abs. 2 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz
(TAWG)
Auftrag der Stadtgemeinde Innsbruck an
die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) zur Übernahme des Vertrages
betreffend Behandlung von Abfällen in
Anlagen außerhalb Tirols, Errichtung
einer Umladestation, Errichtung einer
Mechanischen Abfallbehandlungsanlage
im Ahrental"
auf der Tagesordnung haben.
Ich darf darüber abstimmen lassen, dass
vorstehender Punkt c) bei Punkt 2.,
Anträge des Stadtsenates vorgezogen
wird.
Beschluss (einstimmig):
Angenommen.