Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.13

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- 259 -

zuschließen, mit welchem die Rechte
und Pflichten der Stadt Innsbruck aus
dem Vertrag mit dem Land Tirol auf
die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) überbunden werden. Der
Vertrag über die Betrauung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
ist dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Allgemeinen darf ich sagen, dass die
unendliche Geschichte hinsichtlich des
Mülls sich in eine endliche Geschichte
verwandelt hat und wir deshalb heute das
Expertenteam, unter der Führung des
Vorstandsvorsitzenden Dr. Schmid,
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Schneider
sowie den Rechtsvertreter, einem
ehemaligen Mitglied des Gemeinderates,
Rechtsanwalt Dr. Stix - Petrocelli genannt
- eingeladen haben, damit wir einen
Vortrag über die Entwicklung dieses
Vertrages hören.
Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid: Wir
bedanken uns für die Einladung, um im
Gemeinderat das vorliegende Vertragswerk kommentieren zu dürfen.
Ich darf ganz kurz in das letzte Quartal
des Jahres 2007 zurückblenden: Im
Oktober 2007 ist zwischen den Abfallverbänden und der Stadt Innsbruck, damals
vertreten durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), nach einem
vorausgegangenen Kompetenzkonflikt
eine Abmachung über eine so genannte
neue "Tiroler Mülllösung" getroffen
worden.
Diese neue Tiroler Mülllösung sollte so
aussehen, dass nach einer Reparatur
bzw. Neufassung des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes (TAWG), die notwendig
geworden war, das Land Tirol, die so
genannte Zwischenlösung, die Ausschreibung des Restabfalls in Tirol zur Behandlung außerhalb Tirols ab 1.1.2009 für
einen bestimmten Zeitraum bewerkstelligen sollte.
Der zweite Punkt war die Erstellung von
mechanischen Abfallbehandlungsanlagen
(MA) in Tirol. Damals wurden schon die
Standorte Ahrental, Kufstein und Roppen
angedacht.
Als dritter Punkt wurde als Fernziel die
thermische Verwertung angesteuert, die in
GR-Sitzung 27.3.2008

Zukunft jene Stoffe, die aus diesen
Behandlungsanlagen als so genannte
heizwertreiche Fraktion zur Verfügung
stehen, an einem Standort in Tirol
angedacht.
Das Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz
(TAWG) wurde im November 2007
entsprechend adaptiert. Nach diesen
neuen Bestimmungen, die an sich schon
eine alte Verpflichtung des Landes Tirol
zur Schaffung von geeigneten Behandlungsanlagen in Tirol ist, steht die Obsorge
dem Land Tirol zu. Ebenso die Obsorge
für die Behandlung des Tiroler Restmülls
ab dem 1.1.2009 außerhalb des Landes,
für den Fall, dass keine entsprechenden
Behandlungsanlagen in Tirol bestehen.
Für beide dieser Verpflichtungen wurde im
Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG)
festgelegt, dass diese Obsorgepflichten an
geeignete Rechtspersonen übertragen
werden können. Gemeint waren - so sind
die erläuternden Bemerkungen zum
Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG)
auch dargestellt - die Abfallverbände und
die Stadt Innsbruck.
Als Fernziel wurde im Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG) die Errichtung
einer thermischen Verwertungsanlage mit
Standort in Tirol und dazu die Gründung
einer Tiroler Restmüll Entsorgungs GmbH
(TRE) verankert, welche die Vorbereitungsarbeiten dafür übernehmen sollte.
Das vorliegende Vertragswerk beinhaltet
nichts anderes, als diese Übertragung der
Obsorgepflichten des Landes Tirol
hinsichtlich dieser Zwischenlösung und
Ausschreibung des Restmülls zur
I.

Behandlung von Abfällen in Anlagen
außerhalb Tirols,

II.

die Errichtung und Betrieb einer
mechanischen Abfallbehandlungsanlage (MBA)

in unserem Fall mit dem Standort Ahrental
und
III. eine gewisse Unterstützung der Stadt
Innsbruck für dieses Fernziel thermische Verwertungsanlage, aber auch
die Verpflichtung, die in der mechanischen Abfallbehandlungsanlage (MA)
Ahrental, in der Zukunft, wenn sie in
Betrieb geht und eine zusätzliche