Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.29
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(ATM) eine Umladestation. Die Stadt
Innsbruck und die Abfallwirtschaft Tirol
Mitte GesmbH (ATM) haben miteinander
ein bestimmtes Mülleinzugsgebiet,
welches das größte in Tirol ist.
Wie viele Umladestationen wird es
insgesamt in Tirol geben? Vor allen
Dingen stellt sich die Frage des Andienungszwanges an diese Umladestation.
Müssen alle Gemeinden, die bei der
Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH (ATM)
sind, auch tatsächlich dorthin zum
Umladen liefern? Ich kann mich erinnern,
dass bei der Novelle zum Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG) im Herbst 2007
einer der Kritikpunkte der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) war, dass die
Festlegung von Umladestationen als
Behandlungsanlagen eigentlich laut EGRecht und Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz
(BAWG) rechtswidrig sei.
Könnten sich Gemeinden aus der Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH (ATM) auf
den Standpunkt stellen, den Müll nicht
zum Umladen ins Ahrental, sondern zu
einer anderen Umladestation zu bringen,
die vielleicht logistisch günstiger liegt? Ich
habe gestern vergessen zu fragen, wie
viele Umladestationen es geben wird.
Im Vertrag steht nämlich, das Land Tirol
wird darauf hinwirken, dass die Umladestation als öffentliche Behandlungsanlage
im Tiroler Abfallwirtschaftskonzept (AWK)
festgelegt wird. Noch ist das irgendwie in
Schwebe und deshalb würde mich das
schon noch interessieren. Es kann
nämlich der Preis der Umladestation noch
größer werden, wenn sich die Gemeinden
weigern, dorthin zu liefern.
Zu den Ausführungen hinsichtlich der
thermischen Anlage: Es wurde gesagt,
dass festgelegt ist, dass nur vorbehandelter Müll in eine Müllverbrennungsanlage
(MVA) kommt, die genau für diesen Müll
konzipiert ist. Das ergibt sich aus dem
Satz:
"Insbesondere verpflichtet sich die Stadt
Innsbruck, mit dem Tag, an dem die
thermische Behandlungsanlage in Tirol
rechtlich und faktisch betriebsbereit ist,
jene in ihrem Zuständigkeitsbereich
vorbehandelten Abfälle, für die die
GR-Sitzung 27.3.2008
thermische Behandlungsanlage bestimmt
ist, dieser zuzuführen".
Das schließt für mich nicht aus, dass in
der Anlage auch anderes verbrannt wird.
Es sichert nur die Stadt Innsbruck ab,
dass bei uns die Vorbehandlung bleibt.
Liege ich hier ganz falsch?
Was mich jetzt maßlos geärgert hat, ist
das Faktum, dass die € 3,5 Mio, welche
wir in die mechanisch-biologische
Abfallbehandlungsanlage (MBA) im
Ahrental verloren investiert haben, von der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
und der Abfallwirtschaft Tirol Mitte
GesmbH (ATM) geteilt werden und wir
hoffen, dass wir vom Land Tirol etwas
zurückbekommen. Hier geht mir wirklich
das Messer im Sack auf.
(Bgm.in Zach: StRin Mag.a Schwarzl,
langweilen Sie uns nicht mit Ihren
emotionalen Ausführungen.)
Wir haben nämlich diese Anlage nicht aus
Jux und Tollerei geplant, sondern auf
Basis von Beschlüssen, wo ein Tiroler
Landtag noch einhellig der Meinung war,
dass wir eine mechanisch-biologische
Abfallbehandlungsanlage (MBA) errichten.
Ich finde, dass das die Öffentlichkeit
einmal wissen muss.
RA Dr. Stix: Wir haben bei den Umladestationen an sich das System, dass
grundsätzlich für jedes Los auch Umladestationen vorhanden sein müssen. Dazu
muss man sagen, dass das Los von dem
wir sprechen, das Los 3 ist. Die Stadt
Innsbruck betrifft das Los 3 und das
Stadtgebiet der Stadt Innsbruck. Hier ist
eine Umladestation vorgesehen.
Für die Einzugsbereiche Innsbruck - Land
und für den Einzugsbereich Schwaz gibt
es 2 Lose. Das Land Tirol hat sich, aus
welchen Gründen immer, entschlossen,
zwischen dem Seefelder Plateau und den
Plateaugemeinden sowie dem restlichen
Bezirk Innsbruck - Land zu teilen. Am
Seefelder Plateau ist bereits eine Umladestation vorhanden, aber noch nicht
verordnet.
Es ist beabsichtigt, für den Bereich
Innsbruck - Land und Schwaz eine zweite
Umladestation zu errichten und zu
betreiben. Das Einzugsgebiet für die
mechanische Abfallbehandlungsanlage