Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.63
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 309 -
20.
III 4535/2008
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HW - B4/1,
Hötting-West, Bereich des gewidmeten Baugebietes nördlich
der Schneeburggasse, zwischen
Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße und
Hocheggweg, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.3.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B4/1,
Hötting-West, Bereich des gewidmeten
Baugebietes nördlich der Schneeburggasse, zwischen Schlotthofweg, Planötzenhofstraße, Sadrachstraße und Hocheggweg, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
21.
III 4539/2008
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HW - B1/3,
Hötting-West, Kreuzungsbereich
Harterhofweg/Klammstraße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. HW - B1, Zeichn. Nr. 3652,
und Nr. HW - B1/2, Zeichn.
Nr. 3793), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.3.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B1/3,
Hötting-West, Kreuzungsbereich Harterhofweg/Klammstraße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HW - B1, Zeichn.
Nr. 3652, und Nr. HW - B1/2, Zeichn.
Nr. 3793), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
GR-Sitzung 27.3.2008
22.
III 4540/2008
Entwurf des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. IN - B21,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
zwischen Stainerstraße, AdolfPichler-Platz, Colingasse, Bürgerstraße, Innrain und Marktgraben, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz),
die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B21,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen
Stainerstraße, Adolf-Pichler-Platz,
Colingasse, Bürgerstraße, Innrain und
Marktgraben, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Fritz: Ich verkneife es mir jetzt
auf die Vorgeschichte einzugehen, weil
das wahrscheinlich eine längere Debatte
provozieren könnte. Was wir unter diesem