Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.64
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und dem nächsten Tagesordnungspunkt
beschließen, ist die Folge einer früheren
Entscheidung. Die frühere Entscheidung
steht nach mehreren Verfahren bis hinauf
zum Verwaltungsgerichthof und wieder
zurück, das ist der Neubau der Raiffeisen
Bau Tirol neben der Raiffeisen Passage.
Damals haben die Anrainer in dem ganzen
betroffenen Gebiet, Bürgerstraße, AdolfPichler-Platz und Colingasse gegen das
Projekt eingewandt, dass es massiv ist
und die Freiräume, die es bei diesem
Block noch notwendig hat, haben sie auf
ihrem Grund zur Verfügung zu stellen. Die
Betroffenen dürfen nichts mehr bauen,
weil die Raiffeisen Bau Tirol auf ihr
Grundstück alles im Verwertungsinteresse
"hinein gebampft" hat, was nur möglich
war. Alle anderen hätten den für das
Atmen in diesem Block notwendigen Freiund Grünraum auf ihrem Grund zur
Verfügung stellen sollen.
Diesen Einwänden ist in verschiedenen
Verfahren, vom Bebauungsplanentwurf bis
zu den baubehördlichen Verfahren, nicht
Rechnung getragen worden. Wir haben es
damals schon gesagt, was jetzt eingetreten ist. Jetzt muss man unter dem
Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
natürlich auch den Leuten in der Colingasse Verdichtungen, Zubauten und höhere
Verwertungsmöglichkeiten auf ihren
Grundstücken zugestehen, mit dem
Endeffekt, dass jetzt in dem ganzen Block
zwischen Innrain, Colingasse, Bürgerstraße, Stainerstraße und Adolf-Pichler-Platz
von etwas wie einem vernünftigen
Innenhof in einer Block-RandBebauungsstruktur nicht mehr die Rede
sein kann.
Auf Grund des früheren Fehlers, dass die
Raiffeisen Bau Tirol dort verwerten konnte
bis zum geht nicht mehr und einen
untragbar dichten Block errichtet hat,
müssen wir jetzt aus Gründen des
Gleichheitsprinzips die anderen auch
bauen lassen und haben damit einen
innerstädtischen Block - sage ich städtebaulich ruiniert. Das tut mir furchtbar
Leid. Deshalb stimmen wir gegen die
beiden Punkte, sowohl gegen den
Allgemeinen wie auch vor allem gegen
den Ergänzenden Bebauungsplan.
GR-Sitzung 27.3.2008
GR Ing. Krulis: Ich wäre fast geneigt
gewesen, darauf mit den Worten von AltBundeskanzler Dr. Sinowatz "Es ist alles
äußerst kompliziert in dieser Angelegenheit" zu antworten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: In dem
Fall war es tatsächlich kompliziert und
komplex, vor allem hat das Ganze eine
jahrelange bzw. jahrzehntelange Geschichte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
7 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
13.3.2008 (Seite 270) wird angenommen.
23.
III 4541/2008
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN - B21/1,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich
zwischen Stainerstraße, AdolfPichler-Platz, Colingasse, Bürgerstraße, Innrain und Marktgraben, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B21/1,
Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen
Stainerstraße, Adolf-Pichler-Platz,
Colingasse, Bürgerstraße, Innrain und
Marktgraben, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.