Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.66

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25.

III 1648/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. SM - B11, SieglangerMentlberg, Bereich östlich des
Geroldsbaches zwischen ÖBB
und Josef-Franz-Huter-Straße,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Es werden vorsorglich Einwände zu
Straßenfluchtlinien, die erst im Ergänzenden Bebauungsplan festgelegt werden,
erhoben.
Da sich die Einsprüche inhaltlich nicht auf
den vorliegenden Allgemeinen Bebauungsplan beziehen, kann dieser beschlossen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.3.2008:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. SM - B11, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich östlich des Geroldsbaches
zwischen ÖBB und Josef-Franz-HuterStraße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

26.

III 14106/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. SM - B11/1, Sieglanger-Mentlberg, Bereich östlich
des Geroldsbaches zwischen
ÖBB und Josef-Franz-HuterStraße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Original im Akt bei.
Das Prämonstratenser Chorherrenstift
Wilten wendet ein, dass durch Festlegung
GR-Sitzung 27.3.2008

von Straßen- und Baufluchtlinie ihr
Grundstück massiv entwertet wird.
Gegenüber dem bisherigen Bebauungsplan wurde die geplante Straße verschmälert. Eine weitere Reduktion ist nicht
möglich.
Für den Straßenausbau im Bereich des
Grundstückes der Wohnungseigentum
Tiroler gemeinnützige WohnbaugesmbH
(WE) wurden alle erforderlichen Grundtäusche sowie Grundeinlösen vorbereitet.
Für die Einlösung ist als rechtliche
Grundlage die Rechtskraft des gegenständlichen Ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich.
Für die vertragliche Absicherung des
Wohnbauprojektes einschließlich Schallschutzmaßnahmen wurde ein Projektsicherungsvertrag abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
13.3.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. SM - B11/1, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich östlich des Geroldsbaches
zwischen ÖBB und Josef-Franz-HuterStraße, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.

27.

III 16323/2007
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö11, Bereich Arzl-Ost,
nördlich Rumer Straße, östlich
Lehmweg (als Änderung des Örtliches Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 7 Stellungnahmen eingegangen.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich umfassen die Stellungnahmen
im Wesentlichen Einsprüche gegen die
geplante nord- und südöstliche Siedlungsabgrenzung. Es wird die fehlende Einbeziehung diverser Flächen auf Basis der