Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.70
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Sache von vier verschiedenen Perspektiven im Detail angesehen. Ich muss sagen,
dass die Flächen, die jetzt vorgeschlagen
wurden, im Prinzip für den Wohnbau
geeignet sind und man muss auch
feststellen, dass prägende und gestaltende Elemente der Landschaft ausgespart
wurden. Wirklich aus Überzeugung, meine
ich, dass das, was jetzt vorgeschlagen
wird, auch wenn es sehr großzügig und
natürlich mehr als ursprünglich angedacht
ist, grundsätzlich verbauungsfähige
Flächen sind.
Dass natürlich die Wünsche der Arzler
Grundeigentümer weiter gehend sind, ist
klar und dass man ohne die Schwarzbauten die großzügige Widmung vielleicht
jetzt noch nicht gemacht hätte, sondern
vielleicht in zehn, zwanzig oder dreißig
Jahren, ist auch klar. Wesentlich ist, dass
grundsätzlich eigentlich alle diese Flächen
vom Landschaftsbild, von der Stadtentwicklung geeignet wären, verbaut zu
werden. Deshalb kann ich auch mit gutem
Gewissen, weil ich ursprünglich auch
Bedenken hatte, dem zuzustimmen. Ich
war ein Anhänger der reduzierten Variante
und habe hier Vorbehalte angemeldet.
Aber nachdem ich mir das angesehen
habe, kann ich wirklich mit gutem Gewissen sagen, dass man diese Flächen für
den Wohnbau widmen kann. Es wird
dadurch das Stadt- und Landschaftsbild
nicht nachhaltig beeinträchtigt.
Hinsichtlich der Vorratsflächen wissen wir
alle, dass diese einfach nicht verfügbar
sind. Ich wehre mich immer dagegen,
dass man den Bauern großen Druck
macht, damit landwirtschaftliche
Grundstücke mobilisiert werden. Ich sage
immer, dass es nach uns noch Generationen gibt. Wenn dann in zwanzig, dreißig
oder fünfzig Jahren noch Flächen zum
Verbauen verfügbar sind, dann wird das
auch Recht sein. Es muss nicht innerhalb
von wenigen Jahren, das gesamte
Bauland, das wir in der Stadt Innsbruck
noch haben, konsumiert werden. Hier
wird, glaube ich, ein schöner Stadtteil
entstehen. Wenn dieser Bereich qualitätsvoll verbaut wird, dann wird das vor allem
Bauland für Bürgerinnen und Bürger sein,
die ansonsten ins Umland nach Sistrans,
Aldrans usw. ziehen. Es werden sich dort
Bürger ansiedeln, die eine gewisse
GR-Sitzung 27.3.2008
Finanzkraft haben und deshalb ausweichen.
Natürlich ist die Wohnlage dort hervorragend, das ist keine Frage. Es ist dies eine
wunderschöne Gegend. Ich glaube, dass
sowohl um einen jahrzehntelangen Streit
in einem Stadtteil im Dorf Arzl zu befriedigen einerseits und andererseits einen
Beitrag für einen gewissen Wohnbedarf in
der Stadt Innsbruck zu decken, ist diese
Entscheidung durchaus vertretbar. Wenn
es stimmt, was mir gesagt wurde, dass
dann keine Einsprüche bis an den
Verwaltungsgerichtshof zu erwarten sind,
wird mit diesem Projekt bzw. mit dieser
Widmung ein wichtiger Beitrag geleistet,
um einen nachhaltigen Frieden in einem
Stadtteil und im Dorf Arzl herbei zu führen.
GR Haller: Dass wir hier den Entwurf zur
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) vorliegen haben, ist
durch eine sehr lange Diskussion mit den
Betroffenen und mit den hier im Gemeinderat verantwortungstragenden Parteien
gelungen. Ich glaube, dass ein sehr guter
Kompromiss geschlossen worden ist, dass
so ziemlich alle zufrieden sein können. Es
wurde schon früher sehr viel dort mit
Insellösungen probiert, aber das hat alles
nicht funktioniert.
Hier jetzt so lapidar die Schwarzbauten zu
nennen, dazu muss ich sagen, dass diese
aus dem letzten Jahrhundert stammen. So
wie auch 2.800 Schwarzbauten in Tirol
saniert worden sind, betrifft dies auch die
drei Häuser in Arzl. Das Fingerspitzengefühl haben wir dort schon walten lassen.
Es ist nicht so, dass dort irgendetwas
geplant wurde, sondern es wurde zuerst
zum Ortskern hin für Wohnanlagen,
Mehrfamilienhäuser und dann im Freiland
mit Einfamilienhäusern etwas geplant.
Dass sich heute irgendwer ein Einfamilienhaus baut, ist wirklich nicht so schlimm.
Ich würde mich jedenfalls wehren, dass
ein Haus abgerissen wird, das einen
gültigen Baubescheid hat. Wenn dieser
jenige auch gewusst hat, dass der Bau
beim Verfassungsgerichtshof angezweifelt
werden kann. Dann kommen wir aber
überhaupt zu keinem Bau mehr. Wenn ich
als Bürger einen gültigen Baubescheid
habe, dann muss ich mich darauf verlassen können, dass ich bauen darf, denn