Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.79

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- 325 -

bruck nicht "umsonst" hinzugeben.
Um dies beurteilen zu können, ist
im Fall des Vereins "Innsbrucker
Sommerspiele" nicht nur dessen
Durchfinanzierungsstand festzustellen, sondern da es sich bei
diesem Verein ja um eine Art Zusammenschluss zur gemeinsamen
Finanzierung etlicher Subveranstaltungen - Maßnahmen - Kooperationen handelt, ist deren "Ausfinanzierungsgrad" zu durchleuchten. Es ist daher für den Subventionsgeber Gemeinderat von Bedeutung, festzustellen, ob seitens
anderer öffentlicher und privater
Fördergeberinnen und Förderungsgeber Bedingungen an ihre
jeweilige Mittelhingabe geknüpft
werden.
Gibt es seitens anderer öffentlicher und privater Geldgeberinnen
und Geldgeber Bedingungen, im
Rahmen des "Innsbrucker Sommers" ihre Mittel (nur) an bestimmte Subveranstalter bzw. Subventionsveranstalterinnen - Maßnahmen -Kooperationen zu binden?
3.2

Wenn ja, wie sehen diese aus?

4.

Der Verein "Innsbrucker Sommerspiele" kennt ordentliche und außerordentliche Mitglieder.

4.1

Wer zählt derzeit zu den ordentlichen, wer zu den außerordentlichen Vereinsmitgliedern?

4.2

Wie ist der derzeitige Vorstand
des Vereins "Innsbrucker Sommerspiele" zusammengesetzt, und
welches Mitglied wird von diesen
Personen vertreten?

4.3

Seit Gründung des Vereins
"Innsbrucker Sommerspiele" ist
der/die jeweilige Kulturreferent
bzw. Kulturreferentin Mitglied im
Kuratorium des Vereins, welches
über die Verteilung der finanziellen Mittel, die dem Verein zur Verfügung stehen, entscheidet, sowie
der/die jeweilige Leiterin/Leiter der
Mag.-Abt. V, Kultur, des Kulturamtes der Stadt Innsbruck Obmann/Obfrau des Vereins.

GR-Sitzung 27.3.2008

Halten Sie es für vereinbar bzw.
eine glückliche Optik, wenn die
Kulturreferentin und die Leitung
der Mag.-Abt. V, Kultur - unbeschadet der jeweiligen Person -,
die ja beide maßgeblich an der
Erstellung des Kulturbudgets und
der Subventionsvergabe der Stadt
Innsbruck mitwirken, gleichzeitig
Kuratoriumsmitglied und Obfrau/mann eines der größten Subventionsempfängers der Stadt
Innsbruck aus dem Bereich Kultur
sind und dort ihrerseits als "Subventionsweiterverteilerinnen bzw.
Subventionsweiterverteiler" auftreten?
Können Sie sich vorstellen,
zumindest das Kuratorium durch
eine unabhängige Jury bzw. Intendanz zu ersetzen?
4.4

Gemäß § 15 Statut des Vereins
"Innsbrucker Sommerspiele" besetzt dieser ein Kuratorium, welches aus maximal zehn Mitgliedern besteht und dem jedenfalls
die/der Kulturreferentin bzw. Kulturreferent der Stadt Innsbruck,
die/der Kulturreferentin bzw. Kulturreferent des Landes Tirol und
die/der Obmann/-frau des Tourismusverband Innsbruck und seiner
Feriendörfer (TVB) angehört.
Wer gehört derzeit über den
genannten Personenkreis hinaus
diesem Kuratorium an?

4.5

Gemäß § 15 Vereinsstatut trägt
das Kuratorium die Verantwortung
für den "Innsbrucker Sommer" und
weitere kulturelle Einrichtungen,
die dem Vereinszweck dienen.
Um welche weiteren kulturellen
Einrichtungen handelt es sich dabei?

Mag.a Schwarzl, Mair, Dr.in Krammer-Stark
und Mag. Fritz, alle e. h.