Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.114
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(Schüleressen und Essen für die Heimbewohner selbst). Zum anderen
umfassen die relevanten Kostensätze Vollkosten, also sowohl fixe als
auch variable Kosten. Datenmaterial für eine Beurteilung auf Teilkostenbasis (z.B. Deckungsbeitrag pro Schüleressen) stand zum Prüfungszeitpunkt nicht zur Verfügung.
Empfehlung
Kostenrechnung
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die derzeit implementierte Kostenrechnung in Richtung Teilkostenrechnung weiterzuentwickeln. Dies
wäre nach Meinung der Kontrollabteilung für die Gesellschaft im Hinblick auf zukünftige Tarifverhandlungen mit der Stadtgemeinde Innsbruck sehr hilfreich.
Vertragspartner
Die Herstellung samt Lieferung der Schüleressen beruht auf schriftlichen Vereinbarungen mit der Stadtgemeinde Innsbruck als Vertragspartnerin. Aus städt. Sicht verteilt sich die diesbezügliche Zuständigkeit
auf zwei Ämter der MA V. Die Kindergärten und Schülerhorte fallen in
den Kompetenzbereich des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung,
die Volks- und Hauptschulen in den Kompetenzbereich des Amtes für
Erziehung, Bildung und Gesellschaft.
Aktualität
der Vereinbarungen
Die Kontrollabteilung stellte in Bezug auf die zugrunde liegenden Vereinbarungen fest, dass diese im Jahr 2006 teilweise veraltet bzw. nicht
an die neuen Gegebenheiten (Abwicklung der Schüleressen über die
ISD-Gastro) angepasst worden sind. So lauteten diverse (Einzel-) Vereinbarungen teilweise noch immer auf den Innsbrucker Sozialfonds
(ISF) – als Vorgängerorganisation der ISD – als Leistungserbringer.
Bereich Kindergärten
und Schülerhorte
Empfehlung
Betreffend den Bereich der städt. Kingergärten und Schülerhorte stellte
die Kontrollabteilung fest, dass mit Wirksamkeit 1.7.2007 eine neue
(Sammel-)Vereinbarung zwischen Stadtgemeinde Innsbruck und ISDGastro geschlossen worden ist, welche seither die Herstellung und Lieferung des Mittagstisches der städt. Kindergärten und Horte regelt.
Lediglich für die Versorgung des städt. Kindergartens (Kinderzentrum)
Pechegarten existiert(e) keine schriftliche Vereinbarung. Die Kontrollabteilung empfahl daher, auch für die Versorgung des Kindergartens (Kinderzentrum) Pechegarten eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Innsbruck zu treffen.
Schülerhort Reichenau
Diskrepanz zwischen
Vereinbarung(en) und
Abrechnung
Bei der Prüfung der Abrechnungen der Schüleressen der städt. Kindergärten und Schülerhorte wurde auffällig, dass der Schülerhort Reichenau in den Monaten Jänner bis April 2006 mit einem Preis von € 3,09
exkl. USt. pro Essen (Direktkonsumation im Wohnheim Reichenau) abgerechnet worden ist. Nach entsprechender Intervention des Sachbearbeiters des Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft wurde ab
Mai 2006 der gültige Preis für Direktkonsumationen von Schüleressen
in Höhe von € 3,11 exkl. USt. pro Essen verrechnet. Obwohl es auch
nach dem Verständnis der Kontrollabteilung inhaltlich nicht nachzuvollziehen war, dass die Mittagessen des Schülerhortes Reichenau mit
€ 3,09 exkl. USt. verrechnet worden sind (alle anderen Direktkonsumationen wurden mit € 3,11 exkl. USt. verrechnet), war dieser Preis aus
Zl. KA-15661/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
10