Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.115
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vertraglicher Sicht vereinbart und korrekt. Der in der Annahme ihrer
Korrektheit vorgenommenen Preisanpassung auf € 3,11 exkl. USt. lag
nach Meinung der Kontrollabteilung somit keine vertragliche Legitimation zugrunde.
Bereich Volks- und
Hauptschulen
Betreffend die städt. Volks- und Hauptschulen stellte die Kontrollabteilung fest, dass nach wie vor einzelne Vereinbarungen existieren, welche statt der ISD-Gastro den Innsbrucker Sozialfonds als Leistungserbringer ausweisen (so z.B. Vereinbarungen für Sonderschule für
Schwerbehinderte – Sonderpädagogisches Zentrum sowie für die städt.
Tagesheimschulen Hötting-West und Olympisches Dorf).
Volksschule Reichenau
Diskrepanz zwischen
Vereinbarung(en) und
Abrechnung
In Bezug auf die Volksschule Reichenau (Wörndlestrasse) wurde auffällig, dass – korrespondierend mit dem Sachverhalt betreffend den Schülerhort Reichenau – vertragstechnisch ein Preis in Höhe von € 3,09
exkl. USt. zu verrechnen gewesen wäre. Außerdem sah die ursprüngliche Vereinbarung die „Herstellung und Verabreichung des Mittagstisches für die städt. Volksschule Reichenau“ vor. Anhand der im Geschäftsjahr 2006 geprüften Abrechnungen wurde jedoch festgestellt,
dass die Volksschule Reichenau beliefert und somit ein Preis in Höhe
von € 3,83 exkl. USt. verrechnet worden ist.
Empfehlung
Aktualisierung der
Vereinbarungen
Die Kontrollabteilung empfahl daher, um eine entsprechende Anpassung der Vereinbarungen bemüht zu sein. Aus Sicht der Kontrollabteilung wäre es aus Vereinfachungsgründen in diesem Zuge ratsam, die
derzeitigen Einzelvereinbarungen durch eine (Sammel-)Vereinbarung
nach dem Vorbild des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung zu ersetzen.
Materialaufwand
Zukauf Schüleressen
Die GuV-Position „Materialaufwand – Zukauf Schüleressen“ weist per
31.12.2006 einen Betrag in Höhe von € 332.636,10 aus.
Leistungserbringung
in der ISD
Die eigentliche Leistungserbringung der Versorgung der städt. Kindergärten, Schülerhorte und Schulen mit Mittagsmahlzeiten erfolgt nicht in
der ISD-Gastro, sondern in der ISD als Muttergesellschaft. Das zur
Leistungserstellung notwendige Personal sowie die notwendigen Räumlichkeiten und Geräte sind somit der ISD zuzuschreiben. Die ISD-Gastro
verrechnet die für den Leistungszukauf von der ISD als Muttergesellschaft aufgewendeten Beträge unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die Essensauslieferung an die Stadtgemeinde Innsbruck weiter.
Jahresbonus
Schüleressen
Bei der Abstimmung des Aufwandskontos stellte die Kontrollabteilung
fest, dass die ISD ihrem Tochterunternehmen mit Rechnungsdatum
31.12.2006 einen „Jahresbonus für Schüleressen für das Jahr 2006“ in
Höhe von € 32.892,23 exkl. USt. (9 % des Zukaufvolumens) gewährte.
Die buchhalterische Erfassung dieser Transaktion erfolgte am
14.2.2007. Auch im Geschäftsjahr 2005 erfolgte eine diesbezügliche
Gutschrift in Höhe von € 37.500,00 exkl. USt., welche mit Buchungsdatum 10.5.2006 erfasst worden ist. Aufgrund des inhaltlichen und finanziellen Ausmaßes der Bonusgutschriften wäre nach Meinung der
Zl. KA-15661/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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