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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf

- S.117

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gem. erhaltener Auskunft ein Preis in Höhe von € 4,20 brutto in Rechnung gestellt.
Empfehlung
vollständige
Verrechnung

Im Zuge der Prüfung der diesbezüglichen Abrechnungen wurde auffällig, dass im Monat Juni 2006 irrtümlicherweise die Verrechnung von
3 Essensportionen unterblieben ist. Die Kontrollabteilung empfahl in
diesem Zusammenhang, erhöhtes Augenmerk auf die vollständige Verrechnung der ausgegebenen Essen zu legen.

Anteil IMS-Essen
an Cateringerlösen

Der Anteil der im Rahmen der Cateringerlöse verrechneten IMS-Essen
einschließlich der Essen für die Mitarbeiter der Freiwilligen Rettung belief sich auf ca. 27 % (bzw. € 11.210,49 exkl. USt.) der gesamten Cateringerlöse des Jahres 2006.

Materialaufwand
Zukauf Catering

Auf dem GuV-Konto „Materialaufwand – Zukauf Catering“ ist per
31.12.2006 ein Betrag in Höhe von € 42.041,01 ausgewiesen.

Leistungserbringung
in der ISD

Ebenso wie im Bereich der Schüleressen erfolgt die eigentliche Leistungserbringung der Cateringtätigkeit nicht in der ISD-Gastro, sondern
in der ISD als Muttergesellschaft. Die ISD stellt für die erbrachten Leistungen eine Honorarnote an die ISD-Gastro, welche wiederum die Weiterverrechnung an die „Endverbraucher“ vornimmt. Die angesprochene
Weiterverrechnung erfolgt dabei 1:1, wodurch sich die aus der Cateringtätigkeit resultierenden Umsatzerlöse mit den angeführten Materialaufwendungen exakt saldieren.

Praktizierte
Verrechnungsmethode
Empfehlung

In Bezug auf den Umstand, dass die konkrete Leistungserbringung in
den Bereichen Schüleressen und Catering durch die gemeinnützige
Muttergesellschaft erfolgt, empfahl die Kontrollabteilung vor dem Hintergrund der strengen Bestimmungen der Finanzbehörden zum Thema
Gemeinnützigkeit, die praktizierte Verrechnungsmethode auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinnützigkeitsstatus der ISD abzuklären.

Partielle
Kommunalsteuerpflicht
Empfehlung

Weiters verwies die Kontrollabteilung in Verbindung mit der angesprochenen Leistungserbringung in der ISD als gemeinnützige Muttergesellschaft auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom
19.10.2006, GZ 2005/14/0132, und empfahl, eine allfällige partielle
Kommunalsteuerpflicht zu überprüfen.

Reaktion im
Anhörungsverfahren

Zu den beiden letztangeführten Empfehlungen teilte die ISD-Gastro im
Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, dass die Empfehlungen dem
Wirtschaftsprüfer zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden sind.

Erlöse
Poststation

In den sonstigen betrieblichen Erträgen des Geschäftsjahres 2006 ist
unter dem Titel „Erlöse aus der Poststation“ ein Betrag in Höhe von
€ 5.939,08 ausgewiesen. Diese Erlöse betreffen die im Zuge der Schließung des Postamtes im Stadtteil Hötting im Wohnheim Hötting ersatzweise eingerichtete „Postservicestelle“.

Zl. KA-15661/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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