Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.118
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Auflösung
Postservicestelle
Angesichts der geringen Auslastung wurde die Postservicestelle in beidseitigem Einvernehmen der Vertragspartner Österreichische Post AG
und ISD-Gastro per 31.10.2006 aufgelöst.
Verbuchung Erlöse
Beanstandung
Die Kontrollabteilung stellte bei der Prüfung der verbuchten Erlöse fest,
dass der vereinnahmte Betrag in Höhe von € 5.939,08 fälschlicherweise
die gesetzliche 20%ige USt. beinhaltete und somit die auf die Erlöse
entfallende USt. (€ 989,85) beim Finanzamt nicht abgeliefert worden
ist.
Aufwendungen aus
Postamtbetreibungen
Der Betrieb dieser Postservicestelle erfolgte durch das Sekretariat des
Wohnheimes Hötting. Aus diesem Titel stellte die Muttergesellschaft
der ISD-Gastro in diesem Zusammenhang stehende „Aufwendungen
aus Postamtsbetreibungen“ in Höhe von € 5.500,00 exkl. USt. in Rechnung.
Gewinnverschiebung
Vor dem Hintergrund, dass der erlösseitig verbuchte Betrag die gesetzliche USt. inkludierte und sich korrekterweise ein Betrag in Höhe von
€ 4.949,23 exkl. USt. ergeben hätte, erfolgte durch die Aufwandsbuchung in Höhe von € 5.500,00 exkl. USt. eine nicht beabsichtigte Gewinnverschiebung in Höhe von € 550,77 exkl. USt. von der Tochter- in
die Muttergesellschaft.
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Im Zuge der von der Kontrollabteilung durchgeführten Prüfung wurden
neben den in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten
„Aufwendungen für Postamtbetreibungen“ weiters die Positionen „Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung“, „Transporte durch
Dritte“, „Miete Betriebs- und Geschäftsgebäude“ sowie „Gebühren und
Beiträge“ geprüft.
Instandhaltung
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Auf dem Aufwandskonto Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung ist gem. GuV-Rechnung 2006 ein Betrag in Höhe von
€ 3.889,65 erfasst. Die Räumlichkeiten und das Inventar der Cafes
befinden sich nicht im Eigentum der ISD-Gastro, sondern werden von
der ISD vertraglich gegen Kostenersatz zum Betrieb der Cafes zur
Verfügung gestellt. Daher ist in den Bilanzen der ISD-Gastro auch kein
Anlagevermögen ausgewiesen. Die zugrunde liegende Vereinbarung
sieht allerdings vor, dass die Instandhaltungsverpflichtung die
ISD-Gastro trifft.
Skontoabzug
buchhalterische
Erfassung
Empfehlung
Die Prüfung der im Jahr 2006 verbuchten Aufwendungen hinsichtlich
der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit führte zu keinerlei Beanstandungen; Skontoabzugsberechtigungen wurden beansprucht.
Betreffend den buchhalterischen Ausweis von Skontoerträgen stellte
die Kontrollabteilung fest, dass zwei unterschiedliche Verbuchungsmethoden praktiziert wurden. Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne der
Transparenz, eine einheitliche Vorgehensweise für den buchhalterischen Ausweis von Skontoerträgen festzulegen.
Zl. KA-15661/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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