Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_03-Maerz.pdf
- S.119
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Transporte durch
Dritte
Auf dem Konto Transporte durch Dritte ist per 31.12.2006 ein Betrag in
Höhe von € 45.983,38 ausgewiesen. Diese Aufwendungen stehen in
Zusammenhang mit der Auslieferung der Essen für die städt. Kindergärten, Schülerhorte sowie Volks- und Hauptschulen durch ein privates
Taxiunternehmen mit Sitz in Innsbruck.
Ursprünglich galt als Abholungsort lediglich das Wohnheim Reichenau.
Aus auslastungstechnischen Gründen werden seit September 2006
auch im Wohnheim Hötting auszuliefernde Schüleressen produziert.
Auslieferungspreis
pro Essen
Für die Auslieferung von Schüleressen (bezüglich des Abholungsortes
Wohnheim Reichenau) wurde von Jänner bis Juli 2006 ein Preis von
€ 0,47 exkl. USt pro ausgeliefertes Essen verrechnet. Auf Drängen des
Taxiunternehmens einigte man sich Mitte des Jahres 2006 auf eine
etappenweise Preisanpassung. Ab September 2006 betrug der Preis pro
ausgeliefertes Essen € 0,50 exkl. USt., ab 1.1.2007 erfolgte eine nochmalige Preisanpassung auf € 0,55 exkl. USt.
Für Auslieferungen betreffend den Abholungsort Wohnheim Hötting
wurde ein Preis in Höhe von € 0,60 exkl. USt. vereinbart.
Die Überprüfung der monatlichen Rechnungen des Taxiunternehmens
an die ISD-Gastro ergab keinen Anlass für etwaige Beanstandungen.
Liefervereinbarungen
Beanstandung
Im Hinblick auf die bestehenden Liefervereinbarungen (auf Basis von
Angebot und Annahme) merkte die Kontrollabteilung kritisch an, dass
diese allesamt zwischen dem Taxiunternehmen und der ISD als Muttergesellschaft zustande gekommen sind. Auch die Erweiterung der
Liefervereinbarung im Zuge des neuen Abholungsortes Wohnheim Hötting wurde zwischen dem Taxiunternehmen und der ISD vorgenommen. Die gesamte Rechnungslegung des Jahres 2006 erfolgte jedoch
an die ISD-Gastro.
Empfehlung
Vor dem Hintergrund der strengen Auflagen der Finanzbehörden zur
Gemeinnützigkeit nahm die Kontrollabteilung diesen Umstand zum
Anlass zu empfehlen, die bestehenden Liefervereinbarungen auf eine
vertragliche Basis zwischen Taxiunternehmen und der ISD-Gastro als
Vertragspartner zu stellen. In Verbindung damit wäre es aus Sicht der
Kontrollabteilung aufgrund des finanziellen und inhaltlichen Umfanges
der bestehenden Lieferverpflichtungen ratsam, die wesentlichen Punkte
in einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) festzuhalten. In dieser
Vereinbarung könnten sodann auch Bereiche wie Kündigungsfristen,
Preisanpassungsmodalitäten usw. Berücksichtigung finden.
Miete Betriebs- und
Geschäftsgebäude
Für Miete betreffend Betriebs- und Geschäftsgebäude weist die GuVRechnung 2006 einen Betrag in Höhe von € 26.700,00 aus. Diese Aufwendungen basieren auf der Vereinbarung vom 31.5.2003 zwischen
ISD und ISD-Gastro und finden ihre Rechtfertigung in der „Zurverfügungstellung der Lokalität und der entsprechenden Ressourcen“ betreffend das Promenadencafe des Wohnheimes Reichenau.
Zl. KA-15661/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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