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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.17

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5.

I-PV 567e/2004
Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule
Innsbruck, Karl-Schönherr-Straße 2, Führung des
Stadtwappens auf der Rückseite der Gedenkmünze anlässlich des 125-jährigen Bestandsjubiläums (Notrecht
- nachträgliche Kenntnisnahme)
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach
Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom 2.6.2004 wird nachträglich zur Kenntnis gebracht:
Der Stadtsenat bewilligt gemäß § 5 Abs. 3 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 auf Grund des Antrages vom 18. bzw. 25.5.2004
der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Innsbruck, KarlSchönherr-Straße 2, die Führung des Stadtwappens auf der Rückseite der
Gedenkmünze anlässlich des 125-jährigen Bestandsjubiläums der Schule.
Die für die Bewilligung der Führung des Stadtwappens gemäß § 5 Abs. 3
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 fällig werdende Gebühr gemäß Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung (GVAV) 2001,
LGBl. Nr. 51/2001 in der geltenden Fassung, in der Höhe von € 1.100,-wird aus dem Titel "Übernahme von Zahlungsverpflichtungen"
(Vp. 1.06100.757100.4) zu Gunsten der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Innsbruck durch die Stadtgemeinde Innsbruck übernommen.

Diese Schule hat in sehr angemessener Art und Weise unter Einbeziehung
sämtlicher Klassen bzw. Schülerinnen und Schüler eine lange Nacht der
Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Innsbruck veranstaltet
und eine eigene Münze schlagen lassen.
Ich möchte der Direktorin der Bundeshandelsakademie und
Bundeshandelsschule Innsbruck, sowie allen Schülerinnen und Schülern
noch einmal herzlich gratulieren. Es war wirklich erstaunenswert, mit welchen ernsten Themen und wie ausführlich sich die einzelnen Klassen zum
Beispiel mit der Aufarbeitung des Schicksals in der Zeit des Nationalsozialismus einzelner Schülerinnen bzw. Schüler, aber auch Lehrpersonen sowie
mit Integrationsproblemen und der Disziplin in der Schule mit einer sehr

GR-Sitzung 24.6.2004