Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf
- S.20
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Hier geht es um die Sanierung der Bob- und Rodelbahn Innsbruck-Igls und
betrifft die erste Baustufe. Die Republik Österreich verlangt für den Abschluss des Förderungsvertrages die Haftungsübernahme der Stadtgemeinde Innsbruck als Bürge und Zahler für die von der Olympia-Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) übernommene Verpflichtung zur Rückzahlung der gewährten Förderungsmittel.
Dies gilt allerdings nur mit der Einschränkung, dass für die
Rückzahlungsverpflichtung wegen vorzeitiger Einstellung des Betriebes
aus dieser Bürgschaftserklärung nicht gehaftet wird, wenn die Landeshauptstadt Innsbruck den Betrieb der Bob- und Rodelbahn Innsbruck-Igls
im Sinne der Förderungsvereinbarung auf irgendeine andere Weise sicherstellt. Die Bob- und Rodelbahn Innsbruck-Igls ist für das Sportgeschehen in
Österreich sehr wichtig, da sie die einzige ist. Es ist also sichergestellt, dass
diese über den vereinbarten Zeitraum hinaus betrieben wird und deshalb
gegenüber dieser Haftungsübernahme durch die Stadt Innsbruck keine Bedenken der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, geäußert wurden.
Es wurden vom Land Tirol und von der Stadt Innsbruck jeweils € 806.000,-- für die Sanierung der Bob- und Rodelbahn InnsbruckIgls zugesagt. Es liegt also in unserem ureigensten Interesse, diese aufwendig sanierte Sporteinrichtung immer entsprechend in Stand zu halten und
zu betreiben, auf das sich daraus irgendwelche positive Aktivitäten abzeichnen, sei es zur Abhaltung von großen Sportereignissen oder für den
Bob- und Rodelsport. Gerade beim Bob- und Rodelsport hat Tirol einige
Erfolge aufzuweisen und es ist in weiterer Folge eine Rentabilität nicht auszuschließen.
GR-Sitzung 24.6.2004