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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.24

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- 657 -

Ausbauprojekt, das in zweiter Instanz an der Alpenschutzkonvention gescheitert ist, nämlich am Bodenprotokoll. Dies ist, wie der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, seit dem Jahr 2003 in Österreich ein unmittelbar
anwendbares Recht, das die Behörde bei ihren Entscheidungen in solchen
Fragen bindet.
Hier wollte ich nur unterstreichen, dass eine Stadt, die zu
Recht stolz darauf ist, dass das Generalsekretariat der Alpenkonvention in
der Stadt Innsbruck ist, akzeptieren muss und sich nicht aufregen kann
bzw. nicht besonders traurig sein sollte, wenn irgendwelche Großprojekte
an dieser Alpenkonvention, deren Sitz wir in der Stadt Innsbruck haben
wollten, scheitern. Das wird möglicherweise bei den einen oder anderen
Erschließungsprojekten in der Umgebung von Innsbruck zu bedenken sein.
Es gibt die Alpenkonvention bzw. das Bodenschutzprotokoll
und das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention und alle sind unmittelbar
anwendbares Recht. Das haben wir zur Kenntnis zu nehmen und das ist der
eigentliche Grund, warum wir jetzt diese Planungskosten sozusagen in den
Rauchfang schreiben müssen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist richtig, was GR
Mag. Fritz gesagt hat, dass hier die Alpenkonvention bzw. das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention Ursache dafür ist, dass dieses Projekt
nicht realisiert werden kann. Im Gegensatz zu GR Mag. Fritz bin ich schon
ein bisschen traurig, dass dieses Projekt nicht realisiert werden konnte.
Das Skigebiet auf der Muttereralm war immer das Familienskigebiet für die Innsbruckerinnen und Innsbrucker. Es ist schon richtig,
dass auf der Muttereralm überwiegend Innsbruckerinnen und Innsbrucker
waren. Andererseits muss man der Gemeinde Mutters sagen, dass sie jahrelang, obwohl es für sie und insbesondere auch für den Tourismus in den
Gemeinden im Mittelgebirge eine Frage der Existenz war - damals noch als
wir jährlich Millionen Schilling in die alte Muttereralmbahn gezahlt haben
- nie bereit waren, nur einen Schilling zu zahlen. Vielleicht wäre dies alles
etwas leichter gewesen.
Die Entwicklung, die wir durch diese Alpenschutzkonvention
haben, ist schon problematisch. Das Projekt wurde deshalb abgelehnt, weil
in der Alpenschutzkonvention steht, dass solche Projekte nicht in labilen

GR-Sitzung 24.6.2004