Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf
- S.31
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die Zuständigen rechtzeitig erkannt haben, dass sich für die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) durch den Vertrag mit
der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) hinsichtlich des Verkaufes der Aktien, bei den Zuweisungen des Bundes ein großer Verlust abzeichnen würde.
Hier möchte ich der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski als Beteiligungsreferent sowie dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Elmar Schmid danken.
Es hat diesbezüglich einiger Verhandlungen bedurft, um hier
einen Ausweg zu finden. Die Finanzzuweisungen für solche Nahverkehrseinrichtungen richten sich nach den Kilometern, den beförderten Personen
usw. Wenn dann die Mehrheitsbeteiligung der Stadt Innsbruck als solche
nicht mehr gegeben ist, wird ebenfalls im Verhältnis abgeschichtet. Das
wollten wir unter keinen Umständen.
In der mit dem Bundesministerium für Finanzen abgesprochenen Lösung wurde verhandelt, die Direktbeteiligung der Stadt Innsbruck
sowohl an der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) als auch an der INN-Bus GesmbH so weit zu erhöhen, dass es für die
Zuweisungen sinnvoll ist. Das hat steuerrechtliche Hintergründe, die sich
dann drastisch auswirken. Zum besseren Verständnis ist im Bericht der
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, vom 22.6.2004, eine Tabelle, in der die Varianten 1, 2, 3 und 4 aufscheinen:
2003
2004
2005
Variante 1
derzeitige
Rechtslage
Variante 2
TIWAG
Beteiligung 50 %
an IKB ab 2005
- 400.000,--
- 400.000,--
Variante 3
45 %
Direktbeteiligung
der Stadt Innsbruck
an IVB
- 400.000,--
Variante 4
45 %
Direktbeteiligung an
IVB und TIWAG
50 % an IKB ab 2005
- 400.000,--
- 400.000,--
- 400.000,--
- 268.000,--
- 268.000,--
- 400.000,--
- 800.000,--
- 268.000,--
- 472.000,--
Diese Dinge müssen immer ausverhandelt werden, da es einen gewissen
Handlungsspielraum gibt.
Ich bin froh, dass die erarbeitete Lösung zu dieser Minderung
des Verlustes führt. Unter Wahrung einer für das Organschaftsverhältnis
aus steuerrechtlichen Gründen notwendigen, überwiegenden Beteiligung
GR-Sitzung 24.6.2004