Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf
- S.68
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sammen, wenn man auf der einen Seite sagt, dass man ein Geschäft machen muss, gut veranlagen und gut verdienen muss, aber auf der anderen
Seite für den sozialen Wohnbau etwas tun möchte.
Ich habe in der Sitzung des Stadtsenates um eine Kalkulation
gebeten, die ich gerade erhalten habe. Ich bedanke mich dafür, dass das
jetzt noch möglich war. Es hat uns relativ viel Zeit und Diskussion gekostet, um die einzelnen Berechnungsmethoden, die einzelnen Zinssätze, die
Erträge und die Belastungen auf der anderen Seite durchblicken zu können.
Ist dieses Geschäft für die Veranlagung des Betrages, der dann
für den Grundstückskauf aufgewendet werden soll, positiv; besteht hier die
Möglichkeit auch tatsächlich zu einer Kapitalmarktveranlagung konkurrenzfähig zu sein? Auf Grund der Unterlagen, die mir gestern und auch
heute noch einmal vorgelegt wurden, und auf Grund der vergleichbaren
Rendite, die es als Bundesanleihen gibt, kann ich sehr wohl sagen, dass diese Veranlagung in das Grundstücksgeschäft im Sinne der Sicherung von
Pensionslasten in 39 bzw. 40 Jahren rentierlich sein wird. Das ist die eine
Seite.
Einer der Gründe, warum wir dem Geschäft zustimmen werden ist, dass mit dem Hingeben des Darlehens an die Innsbrucker Stadtbau
GesmbH und mit der Option, zu einem späteren Zeitpunkt diese Liegenschaft bzw. Gebäude zurückzukaufen bzw. zu belehnen, die Stadt Innsbruck zur Gänze die Wertsteigerung bekommen wird. Die Stadt Innsbruck
bekommt jetzt die Verzinsung als laufende Einnahme, ab dem Zeitpunkt,
wo die ersten Wohnungen bewohnt werden. Man hat eine laufende Einnahme in einer bestimmten Höhe, die wir in der nicht öffentlichen Sitzung
erfahren werden.
Auf der anderen Seite ist das Geschäft so gestaltet, wenn die
Stadt Innsbruck diese Liegenschaften verwerten muss, dann kommt die
Wertsteigerung zur Gänze der Stadt Innsbruck zugute. Es muss dies nicht
sein, aber es kann sein, dass die Stadt Innsbruck in 39 oder 40 Jahren für
die Pensionslasten diese verwerten muss. Wenn wir das Darlehen hingeben
und sagen würden, dass ein anderer gemeinnütziger oder gewerblicher
Bauträger bauen soll, hat dieser natürlich die Wertsteigerung auf sein Konto und nicht auf das Konto der Stadt Innsbruck verbucht. Das ist ein As-
GR-Sitzung 24.6.2004