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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_06-Juni.pdf

- S.69

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- 702 -

pekt, der in diesem Geschäft nicht zu übersehen und einfach zu beachten
ist.
Was den sozialen Wohnbau betrifft, werden wir auf diesem
Areal zirka 280 bis 380 Wohnungen bekommen. Nachdem diese Schuldund Pfandurkunde so ausgerichtet ist, dass wir für dieses Darlehen einen
laufenden Zins bekommen, gehe ich davon aus, dass es ausschließlich
Mietwohnungen - ausgenommen das Seniorenheim und die Infrastruktureinrichtungen - sind, die zur Gänze dem sozialen Wohnbau zur Verfügung
gestellt werden.
Dann kann man sagen, dass sich der Zinssatz in Höhe von 4 %
dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz anschließt. Das darf die Stadt Innsbruck als laufende Einnahme für die Hingabe des Darlehens verlangen. Ist
das im Moment nicht zu hoch, denn am privaten Markt bekommt man Darlehen, die weit unter 4 % liegen? Wenn man das mit den privaten Darlehen
vergleicht, mag das im Moment schon zu hoch sein, aber wir reden immerhin von einer Laufzeit zwischen 35 und 40 Jahren.
Wir können nicht davon ausgehen, dass uns die derzeit niedrige Zinsphase in den nächsten 35 bis 40 Jahren erhalten bleibt. Wir müssen
alle damit rechnen, dass es wieder zu Zinssteigerungen kommen wird. Vor
sechs oder sieben Jahren waren es noch 8 %, aber ich kann mich daran erinnern, dass vor zehn oder zwölf Jahren der Zinssatz noch bei 11 % oder
12 % gelegen ist.
Wenn die Zinsenbelastung des Darlehens an das Tiroler
Wohnbauförderungsgesetz gebunden ist - so steht es in der Schuld- und
Pfandurkunde -, …
(GR Dr. Rainer: Das gehört alles in die nicht öffentliche Sitzung.)
… dann ist es auch sicher, dass die Tiroler Wohnbauförderung bei der Festlegung der Verzinsung der Grundstücke - das ist immerhin eine Änderung
einer Verordnung des Landesgesetzgebers - nicht mit derselben Gestion
sein wird, wie wir es zum Beispiel bei einem Bankinstitut zu erwarten hätten, sondern dass à la longue betrachtet diese Bindung an die Tiroler
Wohnbauförderung auch für den sozialen Wohnbau eine günstige und gute
sein wird.

GR-Sitzung 24.6.2004